Schwerbehindertenrecht und Bossing

H@llo zusammen,

in welchem Umfang sind Schwerbehinderte des öffentlichen Dienstes nach dem Schwerbehindertengesetz vor ´Bossing´ geschützt?

Vielen Dank für entsprechende Links bzw. hilfreiche Tipps.

Gruß
guvo

Hallo guvo,

zuerst einmal gibt es keine gesetzlichen Unterschiede der Rechte Schwerbehinderter bei unterschiedlichen AG.
Die Schutzvorschriften sind natürlich allgemein gehalten und idR nicht auf derartig spezielle Verhaltensweisen wie z. B. „Bossing“ bezogen.
Ein schwerbehinderter AN sollte sich bei Problemen am Arbeitsplatz - ganz egal welchen - zuerst einmal an seine betrieblichen Interessenvertreter SBV und/oder BR/PR wenden.
Ist auf diesem Weg keine Lösung möglich, kann sich der AN auch selbst direkt an das jeweilige Integrationsamt wenden.

&Tschüß

Wolfgang

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