Schwerbehindertenrente

Bitte einen Experten um Hilfe:
Meine Freundin ist im Dezember 1952 geboren. Seit ein paar Wochen ist sie schwerbehindert mit 50%. Wann kann sie frühstmöglichst mit Abzügen in Rente gehen?
Danke für Antworten!

Guten Tag,

der Rentenbeginn ist sehr individuell und von dem persönlichen Versicherungsverlauf abhängig…

Eine „Grobauskunft“ kann man schon bei dem Rentenbeginnrechner auf der offiziellen HP der DRV bekommen…
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…

Dort sind auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die von Ihnen benannte Renten wegen Schwerbehinderung zu finden…

Exakte Auskunft kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung geben.

Gruß
MG

Guten Tag, eine rente wegen schwerbehinderrung gibts erst ab ab dem normalen rentenbeginn zuvor gibt es EU reente ( erwerbsunfähigkeitsrente ) mit ensprechenden abschlägen , dies Abschläge bleiben aber auch bei der normalen altersrente , mit 50% ohne zusatz ist nur geringfügig eine entlastung durch Steuererleichterung möglich.genaue daten gibt es bei der DRV.

Guten Tag,

Guten Abend

eine rente wegen schwerbehinderrung gibts erst ab
ab dem normalen rentenbeginn zuvor gibt es EU reente (
erwerbsunfähigkeitsrente ) mit ensprechenden abschlägen , dies
Abschläge bleiben aber auch bei der normalen altersrente , mit
50% ohne zusatz ist nur geringfügig eine entlastung durch
Steuererleichterung möglich.genaue daten gibt es bei der DRV.

das ist völliger Blödsinn!

Altersrente wegen Schwerbehinderung gibt es nicht erst ab dem „normalen“ Renteneintrittsalter von 65 bzw 67…

Diese Rentenform kann - je nach Geburtsjahrgang -

* mit Abschlägen ab dem 60. Lebensjahr und
* ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr

in Anspruch genommen werden…
(plus X Monate Steigerung in Richtung 62 mit Abschlägen/65 ohne Abschläge bei Jahrgängen ab 1952)

Eine der Voraussetzungen ist das vorliegen eines GdB von 50 oder mehr bei Rentenbeginn… weiteres auf der HP der DRV.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…

Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (früher: Erwerbsunfähigkeit) ist etwas ganz anderes…

Gruß
MG

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann stets auch vorzeitig unter Inkaufnahme von Abschlägen in Anspruch genommen werden.

Schwerbehinderte Menschen, die bis zum 16.11.50 geboren sind und am 16.11.00 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren, können die Altersrente bei Vollendung des 60. Lebensjahrs ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Moin,

Schwerbehinderte Menschen, die bis zum 16.11.50 geboren sind
und am 16.11.00 schwerbehindert, berufsunfähig oder
erwerbsunfähig waren, können die Altersrente bei Vollendung
des 60. Lebensjahrs ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

da im Ursprungspost vom Jahrgang 1952 ausgegangen wurde, konnte diese Regelung ausser Acht gelassen werden…
Gruß
MG

Guten Morgen an alle!
Danke allen, die mir geantwortet haben! Ja, die neuen Rentenverordnungen haben so viele Neuheiten, dass man nur schwerlich durchsieht. Besonders mit der letzten Antwort, so denken wir, haben wir den richtigen Hinweis gefunden.
Zu deutsch: wenn sie im Dezember 1952 geboren ist, kann sie erst (mit Abschlägen von 10,8 %) am 01.07.2013 in Rente gehen. (wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren wäre, wäre es noch möglich gewesen 1/2 Jahr früher zu gehen). Die nötigen 50 % hat sie ja bereits. Eine lange Zeit bis dahin und es tut mir unendlich leid, dass sie sich von der alten Regelung, eben mit 60 Jahren in Rente gehen zu können, verabschieden muss. Nach über 40 Jahren Vollbeschäftigung ist das kaum einem erkrankten Menschen zu erklären. Vielleicht kann mir noch einer antworten, ob wir das so richtig kapiert haben.
Vielen Dank allen und einen schönen Tag!

Eine BU/EU-Rente kommt nicht in Betracht ?

Hallo und Guten Tag,
wir denken, dass sie EU-Rente in Betracht ziehen müsste. Glaube kaum, dass sie noch 2 Jahre durchhalten kann. Sie wollte alles auf „geradem Weg“ für sich abschließen. Eben auf 10,8 % verzichten und fertig. Es hört sich für jemanden der nicht in der Situation ist ziemlich egal an, ob nun 2 Jahre durchhalten oder wie gedacht „nur“ 1 1/2 Jahre. Für sie ist es eine unglaubliche Belastung.

Herzlichen Dank an alle! Vielen Dank für die Ratschläge! Wir haben uns noch nie wirklich mit der Thematik der neuen Rentengesetze befasst, aber man sollte es.

Wir
haben uns noch nie wirklich mit der Thematik der neuen
Rentengesetze befasst, aber man sollte es.

Hallo,

Tipp von mir:

  1. eh man die aktuelle Lage durchblickt hat stehen schon wieder die nächsten Änderungen an,
  2. die Auskunfts- und Beratungsstellen sind dafür da, was ihr Name schon verrät. Auf der Internseite des jeweiligen RV-Trägers kann man sich die in der Nähe heraus suchen lassen, man bekommt auch sehr zügig einen Termin. Ohne kann man auch hin gehen, muss aber unter Umständen warten und mit Termin kann sich der Berater schon einmal vorbereiten. Und ich rate von sog. freien „Rentenberatern“ eher ab, zumal die nicht die notwendigen Daten haben wie z.B. das Versicherungskonto (was man gerade für eine EM-Rente braucht).

LG
S_E

Guten Morgen,

ich danke vielmals für die vielen Antworten und die Ratschläge. Es ging in der Tat darum, dass wir einen Grobüberblick bekommen, Tipps und Meinungen erhalten. Wir waren felsenfest davon überzeugt, dass sich bei einer vorzeitigen Inanspuchnahme der Rente im Fall der Schwerbehinderung von 50 % nichts verändert hat. Nun, wir wurden eines besseren belehrt.
Danke und einen schönen Tag an alle!