Schwerbehindertenstatus rückgängig machen?

Hallo,

ich überlege gerade, auf Grund einer psychischen Erkrankung den Schwerbehindertenstatus zu beantragen. Über die Vor- und Nachteile habe ich mich bereits beraten lassen (Psychosoziales Netzwerk, Gewerkschaft, Versorgungsamt, Psychiater). Alle genannten Parteien gehen in meinem Fall davon aus, dass der Antrag beim Versorgungsamt mit einem hohen Prozentsatz genehmigt wird.

Eine Frage, die mich nun intensiv beschäftigt und vermutlich zu einer Entscheidung führen wird: Gibt es eine Möglichkeit, den Schwerbehindertenstatus wieder rückgängig zu machen?

Es geht jetzt weniger darum, den Ausweis zurückzugeben. Es geht um den Status beim Versorgungsamt.

Die Situation ist folgende:

Mein derzeitiger Job ist vermutlich futsch, da der Antrag beim Versorgungsamt garantiert nicht rechtzeitig durch geht (Selbst, wenn es ein Eilantrag ist. Der braucht nämlich auch einige Wochen …).

Dann stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Ich bin - was das Thema Schwerbehinderung und Jobsuche angeht - ziemlich pessimistisch. Ich glaube nicht, dass ich mit einer Schwerbehinderung so einfach einen neuen Arbeitsplatz finde.

Da drängt sich doch zwingend die Frage auf: Wenn ich mit dem Schwerbehindertenstatus tatsächlich keinen neuen Job finde (auch nach längerer Suche), kann ich dann nicht beim Versorgungsamt einen Antrag auf „Aberkennung“ des Schwerbehindertenstatus einreichen, um wieder bessere Chancen bei der Jobsuche zu haben?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Thema aus …?

Gruß und ein schönes Restwochenende

Danny

Wenn ich mit dem Schwerbehindertenstatus tatsächlich keinen neuen Job finde (auch nach längerer Suche), kann ich dann nicht beim Versorgungsamt einen Antrag auf „Aberkennung“ des Schwerbehindertenstatus einreichen, um wieder bessere Chancen bei der Jobsuche zu haben?

Wer sagt denn, daß Du in jedem Fall den GdB dem neuen Arbeitgeber vorher offenbaren mußt ?

Hallo,

das ist ein heikles Thema und ich möchte mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster legen, da ich es nicht 100% weiss. Ich bin aber der Meinung, dass KEINE Meldepflicht an den Arbeitgeber erfolgen MUSS. Nur, wenn die Arbeitsleistung eingeschränkt ist oder eine Gefährdung besteht. Allerdings entgehen einem dann auch die Vorteile (evtl. Steuerersparnis, Zusatzurlaub etc.). Ich habe es eben nochmal in einem Jura-Forum nachgelesen und auch dort steht es so. Das müsste aber das Versorgungsamt genau wissen und auch Auskunft darüber geben.

Beste Grüße und viel Erfolg
mona

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Guten Tag,
einfach beim Versorgungsamt schriftlich angeben das der Antrag zurückgezogen wird oder das es gesundheitlich besser geht
So gibt es die Möglichkeit den Antrag rückgängig zu machen.
Viele Grüße
Eike Bahde

Hallo,
es ist unerheblich, wielange der Antrag beim Amt (ehemals Versorgungsamt) braucht. Der spezielle Kündigungsschutz - und alle Sonderregelungen wie Zusatzurlaub usw… für Schwerbehinderte gelten sofort ab dem Tag der Antragstellung - also keine Angst vor der Dauer des Verfahrens // aber den Arbeitgeber von der Antragstellung am besten schriftlich informieren! Und daher auch keine Angst vor dem Verlust des Jobs!
Ausserdem kann man jederzeit auf die Einstufung als Schwerbehinderte/r wieder freiwillig verzichten (aber nicht dann später wieder erneut beantragen).
Liebe Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Hallo Danny,

es ist sehr schwer, dir in dieser Sache einen guten Tipp zu geben…
Ich an deiner Stelle würde mit der Feststellung der Schwerbehinderung warten, bis ich wieder eine neue Arbeit hätte. Ich hätte zuviele Bedenken, wegen dem Behindertenausweis nicht bzw. nur ungern eingestellt zu werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob man sozusagen „von heute auf morgen“ seinen Behindertenstatus wieder loswird, bezweifle ich sehr. I.d.R. wird der Ausweis für einige Jahre gewährt, und dann muss die Behinderung wieder neu festgestellt werden. Hier kannst du aber sicherlich deinen Einfluss geltend machen. Doch bis dahin vergehen sicherlich 1-2 Jahre. Und aus deinem Posting lese ich heraus, dass du nicht so lange mit der Arbeitssuche „warten“ möchtest.

Du hast hier einen sehr speziellen Fall geschildert, da musst du dann auch sehr speziell für dich die Entscheidung treffen, was dir JETZT im Moment wichtig ist!
Viel Glück wünscht dir
Claudia

Hallo
zunächst hat man durch einen Schwerbehindertenausweis nur bedingt einen Kündighutz, da die Fürsorgestelle lediglich überprüft, ob die Kündigung im Zusammenhang mit
der Schwerbehinderung steht. Wenn nicht muß sie zustimmen. sie haben dann nur den „normalen“ Weg zum Arbeitsgericht offen.
Ich weiß nicht, ob man den Status „Schwerbehinderung“ beim Versorgungsamt wieder rückgängig machen kann.
Das müssen sie aber auch nicht, da sie bei einem Arbeitgeber auf die Frage ob man schwerbehindert sei
nicht unbedingt die „Wahrheit“ sagen müssen. Sie können aber in dem Fall nie mehr darauf pochen, dass sie doch schwerbehindert sind. Sie müßten dann mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Aber gute Arbeitgeber lehnen jemanden wegen einer Schwerbehinderung nicht ab. Diese wissen nähmlich, dass Schwerbehinderte i.d.R. mehr leisten als „gesunde“, da sie ergeiziger sind gerade wegen ihrer
„Nachteile“. Würden sie gerne bei einem solchen negativ eingestellten Arbeitgeber arbeiten?
Bedenken sie auch die „Nachteilsausgleiche“ die ihnen als Schwerbehinderte zustehen.
Ich werde mich morgen erkundigen ob man den SB-Status rückgängig machen kann. Ich melde mich dann nochmals.

Bis dahin.

Grüße

Uwe H.

Hallo Danny,
dem Versorgungsamt soll ja generell mitgeteilt werden wenn die Krankheit sich gebessert hat, da werden Sie wieder zurückgestuft. Einem Arbeitgeber muß man die Schwerbehinderung nicht mitteilen, der Nachteil sie erhalten auch nicht die vergünstigungen z.B. mehr Urlaub.

Gruß Manfred-Trais:

Hallo,

ich überlege gerade, auf Grund einer psychischen Erkrankung
den Schwerbehindertenstatus zu beantragen. Über die Vor- und
Nachteile habe ich mich bereits beraten lassen (Psychosoziales
Netzwerk, Gewerkschaft, Versorgungsamt, Psychiater). Alle
genannten Parteien gehen in meinem Fall davon aus, dass der
Antrag beim Versorgungsamt mit einem hohen Prozentsatz
genehmigt wird.

Eine Frage, die mich nun intensiv beschäftigt und vermutlich
zu einer Entscheidung führen wird: Gibt es eine Möglichkeit,
den Schwerbehindertenstatus wieder rückgängig zu machen?

Es geht jetzt weniger darum, den Ausweis zurückzugeben. Es
geht um den Status beim Versorgungsamt.

Die Situation ist folgende:

Mein derzeitiger Job ist vermutlich futsch, da der Antrag beim
Versorgungsamt garantiert nicht rechtzeitig durch geht
(Selbst, wenn es ein Eilantrag ist. Der braucht nämlich auch
einige Wochen …).

Dann stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Ich bin - was
das Thema Schwerbehinderung und Jobsuche angeht - ziemlich
pessimistisch. Ich glaube nicht, dass ich mit einer
Schwerbehinderung so einfach einen neuen Arbeitsplatz finde.

Da drängt sich doch zwingend die Frage auf: Wenn ich mit dem
Schwerbehindertenstatus tatsächlich keinen neuen Job finde
(auch nach längerer Suche), kann ich dann nicht beim
Versorgungsamt einen Antrag auf „Aberkennung“ des
Schwerbehindertenstatus einreichen, um wieder bessere Chancen
bei der Jobsuche zu haben?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Thema aus …?

Gruß und ein schönes Restwochenende

Danny

Hallo Danny,

die Frage drängt sich bei mir auf warum du erst einen Schwerbehindertenstatus benatragen willst um Ihn dann wieder rückgängig zu machen. Der Schwerbehindertenstatus hat klar den Zweck des Nachteilsausgleich, der Nachteilsausgleich soll eben denen gewährt werden die eine Benachteiligung in Ihrem Umfeld haben. Ich denke das die Anerkennung der Schwerbehinderung schwieriger ist als dieses wieder Aberkennen zu lassen.

Du solltest dich schon entscheiden was du genau willst es erweckt den Eindruck das du den Status eher als Spielzeug deiner Vorteile nehmen willst als diesen ernsthaft annehmen zu wollen. Ich weiss ja nicht wieviel GdB dir zustehen aber Arbeitsrelevant wird dein Schwerbehindertenstatus erst ab einem GdB von 50 denn ab da steht dir der Schwerbehindertenurlaub zu das bedeutet, dir stehen fünf zusätzliche Urlaubstage zu. Bei der Bewerbung bist du zur Angabe deiner Schwerbehinderung nicht verpflichtet ausser sie ist Arbeitsrelevant, dies bedeutet das wenn du z.B. Glasknochen hast du nicht schwer heben kannst und dich auf einer Baustelle oder im Lagen bewirbst.

Gruß Ali

Hallo Danny,

ich glaube (weiß es aber nicht genau), das du ganz schnell den Schwerbehindertenstatus wieder ablegen kannst. Denn bei mir pers. hatte man vom Versorgungsamt aus versucht meinen Status herab zu setzen (die wollen ja auch gerne sparen und somit die Zulagen und Vorteile, die man nun auchmal von Krankeiten hat, gerne gering halten).
Ich weiß aber nicht, wie dieses von dir aus zu regeln ist und würde dieses dh. direkt beim Versorgungsamt erfragen.

Dann gibt es immer wieder (gerade von arbeitssuchenden Schwerbehinderten) die Angst mit einer Schwerbehinderung keinen Job zu finden: Gerade gr. Firmen brauchen einen Anteil an Schwerbehinderten Arbeitnehmern, desshalb steht in div. Stellenausschreibungen „Schwerbeh. werden bei gleicher Quallifikation bevorzugt eingestellt“… Denke auch bitte hieran!

Warst du auch schon in Eurer Schwerbehinderten-Abt. oder bei dem Beauftragten (so etwas gibts in fast jeder Fa.)- Nicht das weil dein Antrag ja schon beim Versorgungsamt vorliegt, dein Posten doch sicherer ist, als du glaubst?!

Viel Erfolg und liebe Grüße
Anja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
schau mal hier nach:

http://www.gutefrage.net/frage/verzicht-auf-schwerbe…

Gruß

Uwe H.

Hallo,Anerkennung ist schon schwer u.geht nur über Gutachter.Zurück verbleibt Dir nur der gleiche Weg.Es dauert alles viel länger als Du glaubst.Wenn Annererkennung vor liegt,kannst Du u.darfst es nicht bei der Jobsuche verschweigen!Das ist eine Zwittersituation ,wo bei die Entscheidung bei Dir liegt,willst Du oder willst Du nicht.Mit Annererkennung hast Du auch einiger Vorteile,eben so Die Firma die Dich eistellt,denn die müssen einen gewissen % satz mit Diesen Leuten besetzen,ander falls müssen Sie Zahlen!

MFg.richter63

ich überlege gerade, auf Grund einer psychischen Erkrankung
den Schwerbehindertenstatus zu beantragen. Über die Vor- und
Nachteile habe ich mich bereits beraten lassen (Psychosoziales
Netzwerk, Gewerkschaft, Versorgungsamt, Psychiater). Alle
genannten Parteien gehen in meinem Fall davon aus, dass der
Antrag beim Versorgungsamt mit einem hohen Prozentsatz
genehmigt wird.

Eine Frage, die mich nun intensiv beschäftigt und vermutlich
zu einer Entscheidung führen wird: Gibt es eine Möglichkeit,
den Schwerbehindertenstatus wieder rückgängig zu machen?

Es geht jetzt weniger darum, den Ausweis zurückzugeben. Es
geht um den Status beim Versorgungsamt.

Die Situation ist folgende:

Mein derzeitiger Job ist vermutlich futsch, da der Antrag beim
Versorgungsamt garantiert nicht rechtzeitig durch geht
(Selbst, wenn es ein Eilantrag ist. Der braucht nämlich auch
einige Wochen …).

Dann stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Ich bin - was
das Thema Schwerbehinderung und Jobsuche angeht - ziemlich
pessimistisch. Ich glaube nicht, dass ich mit einer
Schwerbehinderung so einfach einen neuen Arbeitsplatz finde.

Da drängt sich doch zwingend die Frage auf: Wenn ich mit dem
Schwerbehindertenstatus tatsächlich keinen neuen Job finde
(auch nach längerer Suche), kann ich dann nicht beim
Versorgungsamt einen Antrag auf „Aberkennung“ des
Schwerbehindertenstatus einreichen, um wieder bessere Chancen
bei der Jobsuche zu haben?

Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesem Thema aus …?

Gruß und ein schönes Restwochenende

Danny

Abs. [email protected]

Hallo Danny,
wenn Du nach einer Schwerbehindertenbescheiderstellung
dem Versorgungsamt schreibst, dass sich Dein Gesundheitszustand wieder normalisiert und gebessert hat wird der Behinderungsgrad wieder heruntergesetzt. Auf ca. GdB 20.

Gruß
Friedhelm

Hallo Danny,

also ich habe persönlich noch nie gehört, dass jemand den Status beim Versorgungsamt zurückgegeben hat.
Was allerdings sein kann ist, dass das Amt den GdB ( Grad der Behinderung) herabsetzt, aber so ein Prüfverfahren wird eher bei einer gewünschten Erhöhung des GdB gemacht oder wenn der SBA befristet wird.
Ich kann nicht genau sagen ob du nur einen befristeten Ausweis bekommst, das müsstest du dann ggf. mit dem Versorgungsamt noch mal durchsprechen ( oder eben mit allen die sich mit dir und deiner Erkrankung auskennen).
Mit dem Ausweis einen Job zu finden ist nicht immer Negativ behaftet, denn du musst nicht unbedingt angeben was du hast.

Ich habe dir dazu noch eine Infoseite herausgesucht, vielleicht hilft sie dir weiter.

Ich wünsche dir alles Gute

Feuertraene

http://www.t-online-business.de/bewerbungsgespraech-…