Schwerbehindertenvertreter anteilige Freistellung?

Hallo liebes Forum,
in einem Krankenhaus mit weniger als 200 Mitarbeitern und noch weniger Schwerbehinderten (vermutlich um oder weniger als 20)kam die Frage auf, ob der/die SchwerbehindertenvertreterIn und in vermutlich welchem Umfang auch eine anteilige Freistellung zur Bearbeitung ihrer Unterlagen für die Schwerbehinderten in ihrer/seiner Obhut erhält, wenn er/sie schon an Mitarbeitervertretungssitzungen teilnimmt, die 2wöchentlich stattfinden. Es ist so, dass die SchwBV 100%in der Pflege arbeitet und Unmengen zu tun ist, sodass man eigentlich nie pünktlich aus dem Haus kommt und so die Arbeit für die SchwB zwangsläufig viel zu kurz kommt.
SchwBV ist der Meinung, dass ihr/ihm was zustehen muss, die Chefetage hatte angeboten, ihr/ihm den Schreibkram abzunehmen. Alternativ könnten aber auch die Mehrstunden bei der Teilnahme an den MAV-Sitzungen gestrichen oder besser noch : anteilige Freistellungen der MAV-Mitglieder von dem/der Schwerbehindertenvertretung abgezogen werden.

Viel Information, ich weiß. Bevor ihr antwortet, wenn ihr denn antwortet, bitte genau durchlesen, damit ich nicht alles neu erklären muss. Sollte es dennoch noch etwas zu erklären geben, werde ich selbstverständlich gerne antworten.
Die o.g. Situation ist vertrakt, aber beim Aufschreiben habe ich mit schon Gedanken gemacht, wie ich die Informationen verpacke.

papuga

Hallo,

die SBV ist erst mal für den tatsächlichen Arbeitsaufwand unter Bezahlung von der Arbeit freizustellen.
Ob dies pauschalisiert geschieht oder je nach Arbeitsanfall, ist bei unter 200 schwerbehinderten/gleichgestellten MA Verhandlungssache.
Auf keinen Fall zulässig ist eine „Verrechnung“ mit dem Aufwand von MAV/BR/PR, da es sich um 2 vollkommen verschiedene Vertretungen handelt.
Bei dem von Dir geschilderten Arbeitsaufwand sollte die SBV verlangen, daß dies im Stellenplan berücksichtigt wird, d. h. die SBV sollte nicht mehr zu 100 % als Pflegekraft geführt werden.

&Tschüß

Wolfgang

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