Hallo, vielleicht kann mir hier jemand meine Frage
beantworten:
Hallo,
Hat die gewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Anspruch darauf, die Leistungen des Betriebsratssekretariat in
Anspruch zu nehmen? Wenn ja, wo ist der entsprechende Anspruch
nachzulesen?
Standardantwort bei derartigen Fragen: Es kommt auf die Umstände an. Einerseits hat die SBV einen eigenständigen Anspruch ggü dem AG und nicht dem BR auf Ersatz der notwendigen Kosten gem. § 96 Abs. 8 SGB IX. Andererseits kann der AG gem. § 96 Abs. 9 auf Ressourcen des BR verweisen. Wenn die SBV auf diese BR-Ressourcen zugreifen soll und will, kann dies aber nur „on Top“ zu dem Bedarf des BR geschehen.
Wenn z. B. der BR eine Vereinbarung mit dem AG hat, daß ihm für die laufenden Geschäfte ein/e Vollzeitsekretär/in zusteht, muß der BR nicht ohne weiteres dulden, daß der AG Teile des mit dem BR vereinbarten Arbeitskraftvolumens einseitig reduziert, um der SBV Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können.
Oder ist es reiner guter Wille bzw. gängige Praxis, dass die
BR-Sekretärin die Dienstreisen, Seminare, Abrechnungen etc.
für die/den SchwBV mit erledigt?
In vielen Fällen Ja (s.o.), vor allem in größeren Betrieben mit mehreren freigestellten BR. Die Frage zeigt aber schon, daß das Verhältnis zwischen BR und SBV wohl nachhaltig gestört ist, was für die beiderseitige Aufgabenerfüllung allerdings von Nachteil ist. Sonst sollte für derartige Probleme eine pragmatische Lösung zwischen BR und SBV möglich sein.
Bitte nur kompetente Antworten.
Vielen Dank im Voraus!
&Tschüß
Wolfgang