Schwerbehindertenvertretung

Ich bin stelv.Schwerbehindertenvertretung.Mein Betrieb hat ab dem 01.07.2010 den Standort gewechselt.Ich habe eine Änderungskündigung erhalten.Die 1.Schwerbehindertenvertretung bleibt am alten Standort und keine Änderungskündigung bekommen.Ist sie dann überhaut noch zuständig? Oder bin ich automatisch die 1.Schwerbehindertenbeauftragte.Oder bleibt alles bis zu den Neuwahlen im Oktober beim Alten? Wer kann mir helfen? Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

die Folgen der Betriebsverlagerung für die SBV sind überhaupt nicht einschätzbar, da dazu Ihre Angaben viel zu dürftig sind. Es ist nicht klar, ob es eine Teilung, ein Betriebsübergang oder eine Standortverlagerung ist. Davon sind aber die Rechtsfolgen auch für die SBV abhängig.

Auch für die Bewertung der Änderungskündigung ist u.a. nötig zu wissen, welche Änderung des Betriebes stattgefunden hat.
Sollten Sie innerhalb von 12 Monaten VOR Ausspruch der Änderungskündigung als Stellvertreterin die SBV tatsächlich vertreten haben (z. B. wg. Urlaub oder Krankheit) haben Sie selbstverständlich grundsätzlich denselben erweiterten Kündigungsschutz gem. § 15 KSchG iVm § 96 Abs. 3 SGB IX wie die SBV selbst. Dieser Kündigungsschutz schließt eine Änderungskündigung grundsätzlich aus. Allerdings gibt es hiervon in $ 15 Abs. 4 und 5 KSchG Ausnahmen bei Betriebs(teil-)stillegung. Auch deshalb wären genauere Angaben über die Art der Betriebsänderung notwendig.

Im Detail kann dies aber nur ein Fachmensch bzw. -anwalt vor Ort beurteilen. Sie sollten daher umgehend sich (ggfs.) an Ihre Gewerkschaft vor Ort oder einen Fachanwalt wenden. Mit Zugang der Änderungskündigung beginnt nämlich die Klagefrist des § 4 KSchG von 3 (!) Wochen zu laufen. Wenn Sie diese Klagefrist versäumen, wird die Maßnahme des AG wirksam.

&Tschüß
Wolfgang

Was sagt das zuständige Integrationsamt zu Deiner Änderungskündigung? Liegt gar das Einverständnis des Integrationsamtes vor? Falls nein, sofort das Integrationsamt einschalten! Informiere bitte auch Deinen Betriebsrat und die zuständige Gewerkschaft!

leider habe ich erst heute die Frage vorgefunden. Durch die Neuwahlen erübrigt sich meine Antwort.
Tut mir leid, dass ich nicht früher reagiert habe.
BVP