Liebe/-r Experte/-in,
da ich beabsichtige, bei der Wahl zu diesem Amt zu kandidieren, weil ich mit der aktuellen Amtsinhaberin unzufrieden bin (Außer dem Dank für die letzte Wahl keinerlei Informationen) hätte ich gern Informationen über den Ablauf und an wen ich mich wende, wenn die jetzige Vertretung es versäumt, die Wahl rechtzeitig (Wahlordnung besagt, spätestens 8 Wochen vor Ablauf…) einzuleiten?
Darf ich in einer eventuellen Werbung auf die Untätigkeit der Amtsinhaberin hinweisen?
Hallo,
leider kann ich Dir in dieser Richtung überhaupt nicht weiterhelfen - Sorry
Gruß Michael
Guten Morgen,
kann der Personal- oder Betriebsrat (§ 93 SGB IX) oder
das Integrationsamt (§ 94 Abs. 6 Satz 4 SGB IX) weiterhelfen?
siehe: http://www.schwbv.de/wahlen.html
Ein schönes Wochenende,
Franke
Hallo,
ich kann mich morgen einmal im Betrieb bei unserem Werkstattrat informieren.
Wo du genau Informationen bekommst zur Wahl.
Bis dahin
Alles gute
Gruß
Henry
Kein Problem - Ich habe ja noch andere angeschrieben!
Hallo,
leider kann ich Dir in dieser Richtung überhaupt nicht
weiterhelfen - Sorry
Gruß Michael
Danke
Danke.
Moin Moin
Da bin ich der falsche für, ich bin Experte für Rollstühle und so nicht für Rechtsfragen
MfG
Hans
Zu Schwerbehindertenvertretungen im Betrieb kann ich leider nichts sagen.
Määten
Hallo,
ich kenne mich in der Sache nicht aus und kann daher keine Information geben.
Alles Gute