Schwerbehinderung

Liebe/-r Experte/-in,

habe jetzt bereits seit 4 Jahren ein Implantat ( künstliches Knie ) im rechten Bein. Nun steht leider auch die gleiche OP links an. ( Anfang November ). Mit meinem Bandscheibenvorfall wurde ich bisher mit 40 Prozent Behinderung geführt. Kann mir jemand sagen, ob zwei Implantate regelmäßig zu einer Prozentzahl über 50 v.H. führt.
Vielen dank im Voraus

Elmar

Kann mir

jemand sagen, ob zwei Implantate regelmäßig zu einer
Prozentzahl über 50 v.H. führt.
Vielen dank im Voraus

Elmar

Hallo,

das zweite Implantat führt nicht zwingend zu einem GdB von mindestens 50, da es auf die bleibenden Bewegungseinschränkungen und evtl verbleibende Schmerzen ankommt.
Anlage zu §2 VersmedV, Nr. 18, ab S. 85:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

&Tschüß
Wolfgang

Hello,
Bei Endoprothesen der Gelenke ist der GdB/MdE-Grad abhängig von der verbliebenen Bewegungseinschränkung und Belastbarkeit. Folgende Mindest-GdB/MdE-Sätze sind angemessen:

Kniegelenk
einseitig 30
beidseitig 50

Somit dürfte der Gesamt GdB (bei 40% Wirbelsäule, die ja bleibt) 70 % werden und somit der Nachteilsausgleich „G“ zustehen, d.h. Ermäßigung KFZ Steuer oder freie Busfahrten im weiteren Einzugsbereich, evtl. auch „B“.= Begleitung.
Frage: Hast du wirklich 40 % wegen allein der Wirbelsäule?

Gruß Rudi

erst mal danke für die Antwort.
Da kam wohl was falsch an. Die 40 % gab es für die Wirbelsäule und die Knieprothese rechts, die ich ja schon habe.

Elmar

Guten Tagm
ist diese Anfrage noch aktuell?