Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag und frohes Neues Jahr,
Mein folgendes Problem ist:
Bin Bearbeiterin im SchwbR. Da eine Beiblattauszahlung an den falschen Adressaten lief muss die Beiblattrückzahlung zurückgerufen werden. Genauer gesagt, das Geld wurde an den ausgezahlt der es eingezahlt hatte, da der Beiblattempfänger nichtg gewillt war eine Empfangs-Berechtigung vorzulegen. Da dieser nun mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde droht soll ich als Auszahlungsprüfer das Geld zurückfordern. Würde mich interessieren, ob derartige Rückforderungen nicht Sache des gehobenen Dienstes ist, da diese ja auch die Ausweise etc. zurückfordern bzw. analoge Anwendung zum SGB X durchführen. Hätte mein Kollege die Auszahlung von einem Dienstaufsichtsbeamten prüfen lassen müssen? Er hatte sich nicht abgesichert und ich hatte die sog. Stichprobe (4-Augenprinzip) durchzuführen. Ist es nicht Mieß die Rückzahlung von mir zu fordern. Dies tut nun die Gruppenleiterin.30,-- Euro. In der Aufgabenverteilung steht so etwas nicht drin, ist also nicht geregelt.
Vielen lieben Dank.
SU