Schwerbehinderung

Hallo!
Meine Bekannte hat jetzt den Bescheid für die Schwerbehinderung erhalten. Der Grad der Behinderung beträgt insgesamt 30. Sie ist im öffentlichen Dienst angestellt.
Fragen: Tritt schon der Kündigungsschutz ein? Muss sie den Chef davon in Kenntnis setzen? Wie ist das mit der Kündigung, ist sie mehr gesichert, als eine Familie? (Mutter,Vater,Kind)
Muss der Arbeitgeber auf die Belange des Behinderten eingehen, zwecks Versetzung, das die Entfernung vom eigentlichen Wohnort nicht zu weit wird? Oder ist der Grad der Behinderung eigentlich gar nichts wert und erst ab 50 GdB?
Für was ist der Gleichstellungsantrag und wie bzw. warum wird der gestellt?
Ich hoffe hier im Medizinforum Antwort zu finden, da ja auch evtl. Betroffene hier lesen.
Wer kennt ein Link für die Einstufungen der GdB? zBsp. Arthrose = 5% usw.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß Conni

Auch hallo.

Schwerbehinderung erhalten. Der Grad der Behinderung beträgt
insgesamt 30. Sie ist im öffentlichen Dienst angestellt.
Fragen: Tritt schon der Kündigungsschutz ein?

Für Beamte nicht, da unkündbar. Sofern man wg. der Behinderung überhaupt verbeamtet wird. Siehe auch unten.

Muss sie den
Chef davon in Kenntnis setzen?

Ja.

Wie ist das mit der Kündigung,
ist sie mehr gesichert, als eine Familie? (Mutter,Vater,Kind)

siehe untern.

Muss der Arbeitgeber auf die Belange des Behinderten eingehen,
zwecks Versetzung, das die Entfernung vom eigentlichen Wohnort
nicht zu weit wird?

Ja. Sofern möglich.

Oder ist der Grad der Behinderung
eigentlich gar nichts wert und erst ab 50 GdB?

…siehe unten

Für was ist der Gleichstellungsantrag und wie bzw. warum wird
der gestellt?

keine Ahnung, aber ich schätze mal damit soll Diskriminierung von Behinderten verhindert werden…

Ich hoffe hier im Medizinforum Antwort zu finden, da ja auch
evtl. Betroffene hier lesen.

Bin selbst nicht betroffen :smile:

Wer kennt ein Link für die Einstufungen der GdB? zBsp.
Arthrose = 5% usw.

Jeder Behinderte geniesst besondere Rechte, erst ab 50% gilt man als schwerbehindert. Hier was dabei: http://www.vdk.de

HTH
mfg M.L.

***schlechte Nachrichten*** :,-(
http://de.news.yahoo.com/050201/12/4eajn.html
http://de.news.yahoo.com/050201/12/4eak5.html

Hallo!
Meine Bekannte hat jetzt den Bescheid für die
Schwerbehinderung erhalten. Der Grad der Behinderung beträgt
insgesamt 30. Sie ist im öffentlichen Dienst angestellt.´

Wenn Deine Bekannte im öffentlichen Dienst ist, soll sie sich erst mal an den zuständigen Betriebs-/Personalrat wenden. Dort müsste es einen „Schwerbehindertenbeauftragten“ geben. Der weiß „Bescheid“…

No Panik,
Wolfram

Hallo,

30% haben keine Bedeutung in Bezug auf Kündigungsschutz. aber es gibt damit die Möglichkeit der Gleichstellung von der Agentur für Arbeit. Dann erhält man den Kündigungschutz nach dem http://www.schwerbehindertengesetz.de/
Weitere Bedeutung bzw. Schutzwirkung hat dies nicht. Es gibt keine Verpflichtung den GdB dem AG mitzuteilen solange man nicht Ansprüche erhebt.

Gruß
Otto

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