Schwerbehinderung

Herr X (Familienvater, schwerbehindert, 55 Jahre alt) bekommt von seinem Arbeitgeber eine angeblich betriebsbedingte Kündigung.
Er arbeitet in der Firma als Techniker und es ist nur ein einziger Arbeitsplatz.
Das Integrationsamt stimmt zu, weil der Arbeitgeber schlüssig darlegt, dass dieser Arbeitsplatz ersatzlos und komplett gestrichen wird und die Abteilung geschlossen wird.

Es kommt zu einem Termin vor dem Arbeitsgericht und es wird der Kündigung zugestimmt, weil es aufgrund der Zustimmmung des Integrationsamtes keine andere Chance gab.

6 Monate später wird ein neuer Kollege auf genau diesen Arbeitsplatz gesetzt.

Falls sich die betrieblichen Gegebenheiten geändert hatten, hätte der ehemalige Arbeitgeber nicht zuerst auf den gekündigten Kollegen zurückgreifen müssen und ihm den Arbeitsplatz wieder anbieten müssen?

Herrr X vermutet allerdings, dass es nie geplant war, seinen Arbeitsplatz zu streichen und dass auch das Integrationsamt falsche Informatuíonen bekommen hatte.

Was kann man tun?

Herr X (Familienvater, schwerbehindert, 55 Jahre alt) bekommt
von seinem Arbeitgeber eine angeblich betriebsbedingte
Kündigung.
Er arbeitet in der Firma als Techniker und es ist nur ein
einziger Arbeitsplatz.
Das Integrationsamt stimmt zu, weil der Arbeitgeber schlüssig
darlegt, dass dieser Arbeitsplatz ersatzlos und komplett
gestrichen wird und die Abteilung geschlossen wird.

Wenn dies der Stand zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung ist, ist das grundsätzlich i.O.

Es kommt zu einem Termin vor dem Arbeitsgericht und es wird
der Kündigung zugestimmt, weil es aufgrund der Zustimmmung des
Integrationsamtes keine andere Chance gab.

6 Monate später wird ein neuer Kollege auf genau diesen
Arbeitsplatz gesetzt.

Sowas kommt vor. Die grundgesetzlich geschützte unternehmerische Freiheit beinhaltet auch das Recht auf Irrtum und Dummheit. Wenn der AG nunmehr also nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses merkt, daß es ohne eigenen Techniker nicht geht, ist das eben so

Falls sich die betrieblichen Gegebenheiten geändert hatten,
hätte der ehemalige Arbeitgeber nicht zuerst auf den
gekündigten Kollegen zurückgreifen müssen und ihm den
Arbeitsplatz wieder anbieten müssen?

Nein, solange keine ausdrückliche entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

Herrr X vermutet allerdings, dass es nie geplant war, seinen
Arbeitsplatz zu streichen und dass auch das Integrationsamt
falsche Informatuíonen bekommen hatte.

„Vermuten“ heißt idR nicht beweisen können.

Was kann man tun?

Nix. Ebenfalls grußlos