Hallo,
bei B. wurde in 2011 eine Schwerbehinderung 40 GdB festgestellt. Dieser wurde auch bei der Steuerklärung 2011 angegeben, schriftlich nachgewiesen und vom Finanzamt akzeptiert.
In der Steuererklärung 2012 hat das Finanzamt die Schwerbehinderung nicht mehr anerkannt, obwohl der Schwerbehindertenbescheid unbefristet ausgestellt wurde.
Soll B. Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und falls ja, mit welcher Begründung? Sind die Pauschbeträge nicht gesetzlich vorgeschrieben? B. hat keine weiteren Einzelkosten der Behinderung in der Steuererklärung geltend gemacht - nur den Pauschbetrag der Behinderung.
Danke,
lichtblick (sitzt grad im Dunkeln)