Schwerbehinderung -auch rueckwirkend gueltig?

Hallo!
Erkrankung + Behinderung in 2005, Antragstellung in 2007 und Bescheid auch erst ab 2007 gueltig.
Besteht die Moeglichkeit , den Bescheid derart aendern zu lassen , dass er bereits seit dem Zeitpunkt der Erkrankung Gueltigkeit besitzt ?

Wer kennt sich da aus ?
Danke fuer Info.
dom

Hallo

Hallo!
Erkrankung + Behinderung in 2005, Antragstellung in 2007 und
Bescheid auch erst ab 2007 gueltig.
Besteht die Moeglichkeit , den Bescheid derart aendern zu
lassen , dass er bereits seit dem Zeitpunkt der Erkrankung
Gueltigkeit besitzt ?

Was soll damit bezweckt werden?? Wenns ums Geld geht:Immer erst bei Antragstellung und wenn man das 2 Jahre nicht macht, gibts dafür sicher rückwirkend nichts

Wer kennt sich da aus ?
Danke fuer Info.
dom

LG
Mikesch

Hallo,

Du hättest auf dem Antrag ein Datum angeben können, ab dem Du die Einschränkungen geltend machst. Wenn das versäumt wird, gilt es halt erst ab Antragstellung. Bei einem rechtskräftigen Bescheid ist keine Änderung der Gültigkeit für die Vergangenheit mehr möglich.

&Tschüß

Wolfgang

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