Schwerbehinderung, Betriebsarzt und bipolare Störung

Ich habe eine Jobzusage per 01.01.2024 für den öffentlichen Dienst erhalten. Vorbehaltlich einer betriebsärztlichen Untersuchung. Ich habe meine Schwerbehinderung angegeben. Diese habe ich auch unter anderem wegen meiner bipolaren Störung. Jetzt folgende Frage: Kann es sein, wenn ich die Wahrheit sage und von meiner bipolaren Störung erzähle, dass ich den Job nicht bekomme?
VG Sylvia

MOD Selina: Familienname entfernt

Hallo,

nur aufgrund der Diagnose „bipolar“ darf die Zusage nicht mehr zurückgezogen werden.
Wie bei allen Behinderungen kommt es auf die konkreten Auswirkungen auf eine geforderte Arbeitstätigkeit an. Wenn Du entsprechend medikamentös eingestellt bist (und Dich auch daran hältst), steht einer Berufstätigkeit nichts im Wege.

&tschüss

Wolfgang

1 Like

Nicht davon zu erzählen ist keine Option, wenn die bipolare Störung hauptsächlich Ursache für die Schwerbehinderung ist.
Eine bipolare Störung kann gar keine Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben, sie kann zur Berufsunfähigkeit führen oder eine ganze Bandbreite dazwischen. Dann kann die Folge sein, dass der Arbeitsplatz entsprechend angepasst werden muss. Das kann wenigerStress sein, häufigere und / oder längere Pausen, Teilzeit, Anpassungen bei Homeoffice-Regelungen etc.

Bereite dich auf solche Themen vor. Immer Job bezogen, keine Lebensgeschichte. Auch Nicht im Sinne von Wunschkonzert Schlaraffenland, sondern als Zeichen dafür, dass du auf deine Gesundheit aufpasst. Zu einer adäquaten Gestaltung des Arbeitsplatzes ist dein Arbeitgeber verpflichtet.

Der Betriebsarzt ist zu Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf nur das Ergebnis weitergeben. Keine Diagnosen! Aber wenn es um Anpassungen geht, muss der Arbeitgeber informiert sein, welche.

1 Like