Schwerbehinderung durch Sarcoidose

Hallo, liebe wer-weiss-was-Freunde,
ich (41 Jahre alt) habe Sarcoidose („Entzündung des Körpers“) und vor kurzem stellte ich einen Antrag auf Schwerbehinderung. Beeinträchtigt bin ich in psychischer und neurologischer Hinsicht sowie durch eine Lungenfunktionsstörung.
Nun habe ich den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen mit der Feststellung, dass ich zu 40% behindert bin.
Im einzelnen erkennt man folgende Beeinträchtigungen an:

  1. Depressives Syndrom bei Psychose (Einzel-GdB: 30) und
  2. Lungenfunktionseinschränkung bei Obstruktiver Atemwegserkrankung (Einzel-GdB: 20).
    Leider werden die GdBs nicht addiert.

Ich möchte gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und bitte euch um eure Hilfe, wie man so etwas am besten macht.

Hinsichtlich meiner Psychosen kann ich sagen, dass ich ohne meine Medikamente nicht lebensfähig wäre. Ich würde mich nur im Bett verkriechen und Angst vor der Welt haben. Eines normalen Gedankens bin ich dann nicht fähig. Als die erstemn Medikamente nicht anschlugen, trug ich mich auch mit Selbstmordgedanken, aber das war nur theoretischer Natur, da ich so etwas meiner Frau und meiner Kinder nicht antun möchte.

Hinsichtlich meiner Lungenfunktion bin ich erheblich eingeschränkt. Ich vermag vielleicht 100 Meter langsam zu joggen, dann klappe ich zusammen, weil ich keine Luft mehr bekomme. Wenn ich eine halbe Stunde langsam gehe, bin ich vor Anstrengung komplett durchgeschwitzt.
Insofern vermeide ich alles Anstrengende.

Wenn ich meine Beeinträchtigungen so betrachte, bin ich bestimmt 50% und vielleicht mehr behindert.

Wenn ihr Tipps habt, wie ich den Widerspruch stellen könnte oder sonst was Wissenswertes wisst, dann meldet euch bitte hier.

Vielen Dank im Voraus

Euer Stefan

Hallo!

Ich möchte gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und
bitte euch um eure Hilfe, wie man so etwas am besten macht.

Am besten sucht man mit diesem Anliegen einen Rechtsanwalt auf, noch besser, wenn der Fachanwalt für Sozialrecht ist. Dann ist man in guten Händen, wir kompetent beraten und hat jemanden an seiner Seite, der eben solche Dinge nicht zum ersten mal macht.

Gruß,

Florian.

Hi,
ich würde nicht gleich zum Rechtsanwalt rennen (kostet nämlich Geld), sondern erstmal mit deinen behandelnden Ärzten sprechen und schauen, ob vielleicht irgendwas nicht berücksichtigt wurde. Dann Widerspruch einlegen und angeben, von welchen Ärzten ggfls. weitere Auskünfte eingeholt werden sollen. Vielleicht wurde ja bisher nicht jeder Aspekt deiner Krankheiten berücksichtigt. Widersprüche gegen Bescheide des Versorgungsamtes haben nach meiner Erfahrung relativ oft Erfolg.

Gruß
Nelly

Hallo!

ich würde nicht gleich zum Rechtsanwalt rennen (kostet nämlich
Geld)

Mit dieser Argumentation kann man Leute auch vom Busfahren, vom Friseurbesuch und vom Urlaub abhalten. Das kostet nämlich auch alles Geld. Dass man für das Geld beim Rechtsanwalt ebenso wie bei allen anderen Dienstleistungen in diesem Lande einen nicht unerheblichen Gegenwert erhält, gerade bei solchen Fragen, die sich erheblich auf die eigene Zukunft auswirken, wird da oft vergessen.

Gruß,

Florian.

Hallo,

für einen einfachen Widerspruch gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes braucht man aber nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Wenn man einen guten Arzt hat, kann dessen Unterstürtzung ausreichen. Warum also Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben, wenn es nicht nötig ist? Es kann auch bei erfolgreichem Widerspruch noch sein, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn die Notwendigkeit des Rechtsanwaltes nicht anerkannt wird.
Natürlich kann letztendlich jeder selbst entscheiden. Vielleicht ist er ja auch rechtsschutzversichert.
Jedenfalls wäre dieses Forum überflüssig, wenn man jedem gleich raten würde, zu einem Rechtsanwalt zu gehen. In manchen Angelegenheiten mag es keine sinnvolle Alternative geben, aber in diesem Fall, denke ich, schon.

Gruß
Nelly

Hallo!

für einen einfachen Widerspruch gegen einen Bescheid des
Versorgungsamtes braucht man aber nicht unbedingt einen
Rechtsanwalt.

Das habe ich auch gar nicht gesagt. Man braucht sogar für eine Klage vorm Sozialgericht keinen Rechtsanwalt. Genau so wenig brauche ich für meine kaputte Waschmaschine unbedingt einen Installateur oder für mein hässliches Badezimmer einen Fliesenlegermeister. Die Frage ist halt, wie die lang die Fliesen an der Wand halten, wenn ich alles alleine mache, weil ich denke, dass das ja so schwer nicht sein kann.
Wenn hier nach konkreten Ratschlägen für einen Widerspruch gegen einen im einzelnen bestimmten Bescheid gefragt ist, dann finde ich meinen Rat, einen Anwalt aufzusuchen, aus zwei Gründen richtig. Erstens würde ich mit weitergehenden Antworten gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, weil ich keine fremden Rechtsangelegenheiten besorgen darf. Zweitens kommt der Fragesteller nicht direkt in die Gefahr, sich mit halbwahrheiten und geratenen Antworten zufrieden zu geben - womit ich natürlich nicht Deine Antwort meine.

Gruß,

Florian.

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Hallo,

Hinsichtlich meiner Psychosen kann ich sagen, dass ich ohne
meine Medikamente nicht lebensfähig wäre. Ich würde mich nur
im Bett verkriechen und Angst vor der Welt haben. Eines
normalen Gedankens bin ich dann nicht fähig. Als die erstemn
Medikamente nicht anschlugen, trug ich mich auch mit
Selbstmordgedanken, aber das war nur theoretischer Natur, da
ich so etwas meiner Frau und meiner Kinder nicht antun möchte.

Hinsichtlich meiner Lungenfunktion bin ich erheblich
eingeschränkt. Ich vermag vielleicht 100 Meter langsam zu
joggen, dann klappe ich zusammen, weil ich keine Luft mehr
bekomme. Wenn ich eine halbe Stunde langsam gehe, bin ich vor
Anstrengung komplett durchgeschwitzt.
Insofern vermeide ich alles Anstrengende.

Wenn ich meine Beeinträchtigungen so betrachte, bin ich
bestimmt 50% und vielleicht mehr behindert.

Wenn ihr Tipps habt, wie ich den Widerspruch stellen könnte
oder sonst was Wissenswertes wisst, dann meldet euch bitte
hier.

Vielen Dank im Voraus

Euer Stefan

das, was oben von Dir steht schreibst Du so an das Versorgungsamt, oben drüber „Widerspruch“, und teilst nochmals die behandelnden Ärzte mit.

Chancen gebe ich Dir so gut wie keine. Eine Addition der Einzel-GdB ist nicht zulässig, da sich die Behinderungen nicht gegenseitig negativ beinflussen bzw. verstärken.

Wenn Du trotz dieser Krankheit (Sarcoidose) noch Joggen kannst, dann bist Du nicht sehr behindert. Sei doch froh darüber.

Entweder wirklich behindert (erkrankt) und dann mehr Prozente, oder (fast) gesund, dann weniger Prozente. Was ist Dir lieber ?

Gruss

Andreas

Hallo!

Wenn Du trotz dieser Krankheit (Sarcoidose) noch Joggen
kannst, dann bist Du nicht sehr behindert. Sei doch froh
darüber.

Also abgesehen von jeglichen rechtlichen Erwägungen, derer ich mich hier enthalte, finde ich es recht sarkastisch, jemandem, der sagt, dass er keine hundert Meter joggen kann ohne Atemnot zu bekommen und keine halbe Stunde gehen kann, ohne fast zusammenzubrechen zu raten, dass er über diese Situation froh sein sollte.
In dubio pro reo denke ich, dass Du das Posting nicht richtig gelesen hast, ansonsten fände ich Deinen Kommentar ziemlich unpassend…

Gruß,

Florian.

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Hallo
ich habe auch einen Antrag gestellt mit dem ich so nicht einverstanden bin habe mich aber an den VDK gewandt und bin so in den besten Händen! versuch es doch mal dort deine bedenken zu einem Widerspruch darzulegen, es sind Anwälte die dich beraten und für alles weitere dich führen

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