Schwerbehinderung Einstufung in Prozente

Ich hab einen Schwerbehindertenausweis 50%, wegen beider Knien und Rücken(Abnützung der Wirbel 4+5, und Gleidwirbel) Jetzt bekomm ich mein 2. Hüftgelenk erneuert, kann ich einen Antrag stellen auf Erhöhung der Prozente? Behalte ich die 50% dann weiter , auch wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gruß Pam

In welchem Bundesland wohnst Du?
Du mußt einen Antrag auf Verschlimmerung vor der OP stellen, da nach der OP Dein Zustand wieder top sein sollte. „Lt. Gesetz.“
Gruß
Friedhelm

In der Regel bleibt der GdB von 50 erhalten, es sei denn durch die neue OP würde die Abnutzung des Rückens positiv beeinflusst. Ich würde allerdings raten keinen Antrag auf Änderung des GdB zu stellen, da die Beeinträchtigung durch die Hüftgelenk-OP (Bei Endoprothesen der Gelenke ist der GdB abhängig von der verbliebenen Bewegungseinschränkung und Belastbarkeit ergibt i.d.R. einen GdB von 20) nicht zu den 50 addieret wird.
Gruß

Der Antrag auf Erhöhung kann dazu führen das man auch runtergestuft werden kann. Es können alle Einschränkungen überprüft werden. Sowas kann nach beiden Richtungen losgehen. Gruß JoAn

ch würde::Ich hab einen Schwerbehindertenausweis 50%, wegen beider Knien

und Rücken(Abnützung der Wirbel 4+5, und Gleidwirbel) Jetzt
bekomm ich mein 2. Hüftgelenk erneuert, kann ich einen Antrag
stellen auf Erhöhung der Prozente? Behalte ich die 50% dann
weiter , auch wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gruß Pam

Vor Gott u.auf hoher See bist Du in Gottes Hand,So ist es auch hier,aber nichts des do Trotz solltes Du mit Deinen Unterlagen zum SoVD Reichsbund gehen zwecks Sachdiehnlicher Beratung,ich bin zu weit weg,um Dir da einen Rat zu geben.Einen Änderungsantrag kannst Du auf jeden Fall stellen.
Mfg.richter63

Hallo Pam,
wenn Sie einen neuen Antrag stellen werden alle Erkrankungen erneut geprüft. Dabei kann es auch vorkommen, dass der Grad der Behinderung niedriger ausfallen kann wenn keine Verschlechterungen eingetreten sind.
Gruß Karlheinz

Hallo,

der GdS/GdB wird nach folgender Tabelle ermittelt:
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/

Natürlich wird immer ein gesamt GdB gebildet, der bei ihnen 50 ist. Die Frage ist immer wie sich die einzelnen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen seit dem letzten Bescheid entwickelt haben. I.d.R. wird ein Verschleiss nicht besser. Aber durch z.B. eine OP kann/sollte sich eine Besserung einstellen. Ein künstliches Hüftgelenk ist ein bleibender Mangel der entspr. der TAbelle einseitig mit einem GdS/GdB von 20 beidseitig mit 40 angegeben ist. Das wird sich auch nicht verändern.
Ob sich Ihr Gesamt GdB nach einer neuen Begutachtung darstellt hängt also von einigen Punkten ab:

  • OP’s Ja/Nein Besserung Ja/Nein
  • Rehas (Kuren) Ja/Nein Besserung Ja/Nein
    Ihre behandelnden Ärzte spielen dabei eine wichtige Rolle. Diese werden u.U. angeschrieben und befragt.
    Das gleiche mit Krankenhäuser (wie Reha nur Angaben der letzten beiden Jahre)
    Ein Risko für eien Abstufung besteht zwar. Ich würde es aber an Ihrer Stelle versuchen und ggf. Widerspruch bei einer Ablehnung einlegen. Sie können mich dann gerne fragen, wenn es soweit kommen würde. Ich helfe gerne.

Alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.

Vielen Dank, werde ich tun, der Rücken ist was anderes hat mit den Hüften nichts zu tun, würde dann eine Einstufung auf 90% gehn, also jetzt 50% und dann je 20%, oder sie ich das falsch?
Gruß Pam

Eine zurück Stufung ist jederzeit möglich, im vergangenem Jahr wurde die gesamten gesundheitlichen Bewertungsgruppen um 20 GdB gesenkt. Das heißt was am Anfang des Jahres noch 70 GdB war, war Ende vom Jahr nur noch 50 GdB deshalb Vorsicht. Ich kenne Deine Bewertung nicht für die 50 GdB wieviel auf was gegeben wurde daher ist es schlecht was zu sagen. Gruß MGTRAIS

Hallo,
ich kenne nicht genau Deinen Bescheid.Da sich im Schwerbehindertenrecht in der Zusammenberechnung etwas geändert hat würde ich Dir raten Deinen Hausarzt zu fragen oder wenn Du berufstätig bist in einem Betrieb der einen Schwerbehindertenbeauftragten hat diesen fragen, oder falls Du in einer Gewerkschaft bist gibt es dort auch Ansprechpartner.Ich weiß auch nicht ob Deine 50% unbefristet sind.

Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen was will ich damit erreichen.Für das Berufsleben garantieren Dir die 50% 5 Tage Sonderurlaub ,das ändert sich nicht wenn Du 60% hastund reichen aus eine Rente als Schwerbehinderter eher einreichen zu können.Das Einzige was sich verändert wäre der Steuerfreibetrag der bei 10% mehr auch nicht die Masse ist.Wenn die 50% unbefristet sind kann es passieren dass sie Dir dann 60% befristet geben und eine Nachprüfung.Wie die Neubewertung dann aussieht kann eine Wundertüte sein.
Falls man ein Merkmal wie G oder aG haben möchte(wobei nach einer Hüftoperation geht man von einer eintretenden Besserung aus) kann man auch nur die Merkmale in einem Verschlimmerungsantrag stellen.Du siehst man muss schon genauer wissen um was es geht.
Ich hoffe ich konnte Dir einige Anhaltspunkte geben die Dir in Deiner Entscheidung um eine Antragstellung
und eventuelle zusätzliche Informationswege hilfreich sind.Viel Erfolg und alles Gute für Deine Hüftoperation.Roberta

Guten Abend,

zu allererst: Der Grad der Behinderung (GdB) wird nie in Prozent ausgedrückt!
Man spricht einfach von: der GdB beträgt 50
(Man sagt ja auch nicht, Wasser kocht bei 100 %)

Ob durch die Implatation einer Hüftgelenk-TEP der GdB steigen könnte, kann niemand hellsehen.
Die TEP bekommt man ja schliesslich, damit es besser wird und nicht schlechter…

Man könnte es versuchen, jedoch beträgt der Einzel-GdB bei einer einseitigen, komplikationslosen TEP höchsten 10. Bei den vorhandenen Einschränkungen, die auch den Haltungs- und Bewegungsapparat betreffen, wird der neue Einzel-GdB vmtl. den Gesamt-GdB nicht erhöhen.

Bei einem Verschlimmerungs-/Neufeststellungsantrag hat man die Wahl, sich zu entscheiden, ob nur die neu hinzugekommene Erkankung bewertet werden soll oder ob alles einer neuen Gesamtwürdigung unterzogen werden soll… In Ihrem Fall macht es, wenn überhaupt, nur Sinn, die neu hinzugekommene Einschränkung bewerten lassen…allerdings würde ich da nicht allzuviel Hoffnung reinsetzen…
Allerdings: Ein pfiffiger Amtsmitarbeiter könnte auf den Gedanken kommen: Hey, der hat ne neue Hüfte…nun kann er besser laufen und dann sind doch bestimmt die Rückenbeschwerden nicht mehr so schlimm…und leitet eine Überprüfung des Gesamtzustandes ein…tja…und dann kann natürlich auch der bisherige GdB von 50 herabgestuft werden…

Am besten sie besprechen mit ihren behandelnden Ärzten, als auch dem Sozialdienst ihrer Reha-Einrichtung nach der TEP-OP den Sachverhalt und ob ggf. mit deren Unterstützung ein Antrag gestellt werden sollte…

Gruß
MG

Hallo,
das wird nicht funktionieren, da die GdB’s nicht addiert werden. Man könnte sonst über 100 kommen, was nicht geht.
Es wird ein Gesamt GdB festgelegt. Der könnte bei Ihnen vielleicht 60-80 sein.

Schöne Grüße

Uwe H.

Hallo Pam,

ich möchte mich dafür entschuldigen das ich dir jetzt erst antworten konnte. Ich habe hier eine schöne und nette Hompage gefunden die dir vielleicht helfen könnte die Begutachtung besser nachvollziehen zu können und zu schauen ob es dem entspricht was dir eingestuft oder nicht wurde.

http://www.h-baer.de/anhalt1.htm

Ich hoffe das dir diese Seite weiterhelfen kann.