Mir stellt sich die Frage, ob ich meine Schwerbehinderung in einer Bewerbung mit erwähnen sollte. Diese Behinderung schränkt mich bei der Ausübung der Tätigkeit kaum ein.
Ich befürchte, dass man mich für nicht leistungsfähig halten wird, und das ich deshalb eine Absage bekomme. Andererseits gibt es ja eine gesetzliche Schwerbehindertenquote, was dann für mich evtl. sogar ein Vorteil sein könnte…
Ich handhabe das so, daß ich eine Kopie des Behindertenausweises in die Unterlagen lege und ansonsten nicht weiter darauf eingehe. Auf die Einladung zu Vorstellungsterminen und Stellenangebote hatte das bislang keine erkennbare Auswirkung.
Meines Wissens mußt Du das sogar. Wenn Du eine Behinderung
verschweigst und es kommt hinterher raus, kann es
arbeitsrechtliche Probleme geben.
Ob sich das positiv oder negativ auf die bewerbung auswirkt,
kann man vorher nicht sagen. Trotzdem darf man eine
Behinderung nicht verschweigen.
nein, das stimmt laut ca. einem Jahr nicht mehr.
Eine Schwerbehinderung (GdB mind. 50) muss nur angegeben werden, wenn sie die berufliche Tätigkeit einschränkt. (Genauso müssen aber auch Erkrankungen oder Behinderungen, die nicht für einen GdB 50 ausreichen, angegeben werden sofern sie die Tätigkeit einschränken - mal ganz salopp gesagt: Jemand bewirbt sich als Möbelpacker, hat aber die ärztliche Auflage, aufgrund seines vor wenigen Monaten gebrochenen Armes nicht schwerer als 10 kg zu heben…)