Schwerbehinderung+Kündigung+befristeter

Ein schwerbehinderter (GDB 50%) Mensch mit befristetem Arbeitsvertrag bekommt eine ordentliche Kündigung. Die Frist des Vertrages ist noch nicht abgelaufen (03.10.12). Ist das rechtens? Darf bei einem befristeten Vertrag eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?
Wie ist das mit der Kündigungsschutzfrist? Dem AG war die Schwerbehinderung bekannt.

  1. kann ein befristeter Vertrag grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag ausdrücklich schon vereinbart wurde.
  2. kann ein Schwerbehinderter nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt zustimmt.

zu 1: Im Arbeitsvertag steht: …Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung seitens der Vertragspartner ist möglich. Reicht dieser Satz aus?

zu2: ich denke, dass das nicht der Fall ist, kann ich das irgendwo in Erfahrung bringen?

  1. kann ein befristeter Vertrag grundsätzlich nur gekündigt
    werden, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag ausdrücklich
    schon vereinbart wurde.
  2. kann ein Schwerbehinderter nur gekündigt werden, wenn das
    Integrationsamt zustimmt.

Zu 1: ja, das reicht

zu 2: SGB IX § 85 Erfordernis der Zustimmung
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den
Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

zu 2: das habe ich wohl verstanden, meine Frage ist, ob der Betroffene irgendwo in Erfahrung bringen kann, ob diese Zustimmung vorliegt?

Einfach beim Integrationsamt nachfragen.

zu 2: das habe ich wohl verstanden, meine Frage ist, ob der
Betroffene irgendwo in Erfahrung bringen kann, ob diese
Zustimmung vorliegt?