Schwerbehinderung Merkzeichen G - KFZ-Steuer

Hallo liebe WKW-Gemeinde,

ich habe eine Frage zum Thema Schwerbehinderung. Ich habe 50 Prozent und Merkzeichen G und hätte damit an sich die Möglichkeit meine KFZ-Steuer zu halbieren.

Aus Kostengründen läuft mein KFZ von dem ich auch gem. Brief Eigentümer bin, auf meinen Vater. Macht unter dem Strich pro Jahr ca. 300 Euro Versicherungsprämie aus.

Da ich Eigentümer bin, aber nicht derjenige, auf den das KFZ versichert ist, bekomme ich formell erstmal keine Reduktion der Steuer.

Gibt es einen Weg diese KFZ-Steuerreduktion in Anspruch zu nehmen. An sich bekommt man ja auch nicht ohne Probleme eine Schwerbehinderung zuerkannt und schon garnicht, das Merkzeichen G.

Ich danke für Eure Hilfe und sende
freundliche Grüße

DT

Hallo liebe WKW-Gemeinde,

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Schwerbehinderung. Ich habe 50
Prozent und Merkzeichen G und hätte damit an sich die
Möglichkeit meine KFZ-Steuer zu halbieren.

Ja

Aus Kostengründen läuft mein KFZ von dem ich auch gem. Brief
Eigentümer bin, auf meinen Vater.

Das ist schlecht für die Kfz-Steuerermäßigung

Macht unter dem Strich pro
Jahr ca. 300 Euro Versicherungsprämie aus.

Da ich Eigentümer bin, aber nicht derjenige, auf den das KFZ
versichert ist, bekomme ich formell erstmal keine Reduktion
der Steuer.

Das ist so zwingend gesetzlich geregelt.

Gibt es einen Weg diese KFZ-Steuerreduktion in Anspruch zu
nehmen.

Nein. § 3a Abs. 1 KraftStG beschränkt die Vergünstigung nur auf den Halter des Kfz.
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html

An sich bekommt man ja auch nicht ohne Probleme eine
Schwerbehinderung zuerkannt und schon garnicht, das
Merkzeichen G.

Das mag so sein, ist aber ein Problem Ihrer persönlichen Lebensgestaltung.

Ich danke für Eure Hilfe und sende
freundliche Grüße

&Tschüß

DT

Wolfgang

Das Fharzeug muss auf Ihren Namen „laufen“.

2 Möglichkeiten ,entweder ummelden,oder reschaschieren es so zu belassen,was ist Kostengünstiger ?(Frage warum nurDT?)

Auf Nr.Sicher gehen beim SoVD in die Sprechstd.!mfg.

Richter63

Hallo Dreamteacher,
soweit ich informiert bin ist diese Steuerbefreiung nicht übertragbar.Was mir einfallen würde wäre,dass Dein Vater Dir die Prozente überschreibt.Ist der Wagen als Zweitwagen über Deinen Vater versichert, dann hat er ja auch keine Nachteile Dir die Prozente zu überschreiben. Wichtig ist natürlich wie alt du bist und wie lange du den Führerschein hast.Das müsstet Ihr mit der Versicherung besprechen-Das ist meiner Ansicht nach der einzige Weg.
In der Hoffnung Dir eine Anregung gegeben zu haben drücke ich Dir die Daumen dass es mit der Stuerreduzierung klappt.
Roberta

Hallo liebe WKW-Gemeinde,

ich habe eine Frage zum Thema Schwerbehinderung. Ich habe 50
Prozent und Merkzeichen G und hätte damit an sich die
Möglichkeit meine KFZ-Steuer zu halbieren.

Aus Kostengründen läuft mein KFZ von dem ich auch gem. Brief
Eigentümer bin, auf meinen Vater. Macht unter dem Strich pro
Jahr ca. 300 Euro Versicherungsprämie aus.

Da ich Eigentümer bin, aber nicht derjenige, auf den das KFZ
versichert ist, bekomme ich formell erstmal keine Reduktion
der Steuer.

Gibt es einen Weg diese KFZ-Steuerreduktion in Anspruch zu
nehmen. An sich bekommt man ja auch nicht ohne Probleme eine
Schwerbehinderung zuerkannt und schon garnicht, das
Merkzeichen G.

Ich danke für Eure Hilfe und sende
freundliche Grüße

DT

Auf wen läuft der Schein?
Erbitte Info.
Mfg
F. Lewalter

Hallo Dream-Teacher,

mit dem Merkzeichen G steht dir ein Anspruch auf Steuerermäßigung von 50% zu sofern du ein orangefarbenen Schwebehindertenausweis hast und eine ehebliche Bewegungseinschränkung vorliegt.