Schwerbehinderung mit aG

seid vier jahren parkiere ich mit meinem rollstuhlparkausweis im " PARKVERBOT " in einem
Wendeplatz vor meiner Wohnung.

Gestern hatte ich an der Scheibe eine Mitteilung,

dass meine " Straftat " an die Bussgeldbehörde weiter-
geleitet werde.

Ich habe die Beamtin auf meinen Rollstuhlausweis, der an
der Frontscheibe gelegen hatte, hingewiesen.
Sie war sich unsicher und fragte beim Kollegen nach.
Der kollege erklärte mir, dass ich im Parkverot parken
dürfte aber nicht auf dem Wendeplatz.
Ich fragte ob es zweierlei PARKVERBOT gäbe, er meinte ja. Im Halteverbot ist ja alles klar.
Ich werde den Bussgeldbescheid abwarten, um dann in den
Widerspruch zu gehen.
Wer hat ähnliche Erfahrung?

Herzliche Grüße

P. H.

Hallo P.H.

ich gehe mal davon aus, dass du von einem blauen Euro-Behindertenausweis sprichst.
Die Regelung nach der dieser zur Parkerleichterung genutzt werden kann ist abhängig von deinem ortsansässigen Ordnugsamt. Ich kann dir hier lediglich beschreiben, wie das bei uns gehandhabt wird:
Auf einem Behindertenparkplatz (Rollstuhlfahrer) darf dieser selbstverständlich genutzt werden. Außerdem wird es bei uns auch geduldet, wenn man diesen in Parkscheinzonen oder im eingeschränkten Halteverbot (sofern keine grobe Behinderung eintritt) benutzt.
Im absoluten Halteverbot (Z.283) ist das so eine Sache. Dieses wird in der Regel eingerichtet um eine Fläche ständig freizuhalten, da das Parken auf dieser Fläche eine Behinderung darstellt, z.B. Rettungsweg, enge Kreuzung, Behinderung des Begegnungsverkehrs, blockieren der rechten Fahrspur, Verstellen einer Wendefläche usw.
Das Parken auf diesen Flächen ist nur in absoluten Ausnahmeflällen (z.B. Umzug, Strassenarbeiten o.ä.) und mit der Genehmigung der Ordnungsbehörde zulässig.
Solltest du also für deine Ordnungswidrigkeit ein Knöllchen bekommen, wirst du leider schlechte Karten haben dagegen vorzugehen.

Grüße
Markus

Hallo Markus,
Danke für die Antwort. Das ist mir bekannt.

Ich stand nur im Parkverbot nicht im absoluten Halteverbot.

grüße

P.H.