Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, Sie hatten angegeben sich mit Arbeitsrecht eventuel auch mit Schwerbehinderung auszukennen. In diesem Zusammenhang hätte ich einmal eine Frage an Sie. Stellen Sie sich vor, ein Arbeitnehmer wird über eine Zeitarbeitsfirma (Arbeitnehmerüberlassung) eingestellt und er teilt seinen Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma und Entleihfirma) nicht mit, dass er Inhaber eines Schwerbehindertenausweises ist, da es für die auszuübende Arbeit nicht relevant ist. Der Arbeitnehmer arbeitet fast 2 Jahre ohne krankheitsbedingt auszufallen zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers (Zeitarbeitsfirma und Entleihfirma). Nach fast zwei Jahren wird die Auftragslage beim Entleiher knapper und der Arbeitnehmer wird betriebsbedingt gekündigt. Die Zeitarbeit hat aber keine vergleichbare Arbeit die sie dem Arbeitnehmer anbieten kann. Was könnte der schwerbehinderte Arbeitnehmer erreichen bzw. was ist möglich, wenn er der Zeitarbeitsfirma nach Erhalt der Kündigung seine Schwerbehinderung offenbart? Besitz der Arbeitnehmer trotzdem besonderen Kündigungsschutz? Könnte so ein Arbeitnehmer die Kündigung anfechten oder rückgängig machen? Müsste geprüft werden, ob nicht ein anderer Mitarbeiter die Firma verlassen müsste? Wie sollte könnte er vorgehen?
vielen Dank und viele Grüße aus Sachsen
Alx B