Hallo Allerseits,
es gibt das allgemeine Vorurteil, dass Schwerbehinderte und chronisch Erkrankte bei der Jobsuche nur sehr geringe Chancen haben. Theoretisch dürfen mit der neuen Gesetzgebung behinderte nicht benachteiligt werden, aber das mag in der Praxis anders aussehen. Sicherlich spielt die Behinderung und die Ausbildung eine wichtige Rolle. Ein Einbeiniger hat es wohl leichter, als ein Blinder.
Meine Fragen an euch.
Welche Rolle spielt eine Schwerbehinderung, d.h ein GdB mit 50% oder größer, bei einer Bewerbung? Ist sie selbst dann ein deutlicher Nachteil, wenn sich die Behinderung nicht nennenswert auf die Tätigkeit auswirkt? Wie sind eure allgemeinen Erfahrungswerte?
Gruß
Carlos
Hallo,
Sicherlich spielt die Behinderung und
die Ausbildung eine wichtige Rolle.
So ist es.
Ein Einbeiniger hat es
wohl leichter, als ein Blinder.
Kommt auf die Tätigkeit an.
Welche Rolle spielt eine Schwerbehinderung, d.h ein GdB mit
50% oder größer, bei einer Bewerbung?
Das kommt auf die Art der Tätigkeit und die Art der Behinderung an. Ein Behinderter wird sich meist selber darüber im klaren sein, was er kann (und was nicht). Im Zweifelsfall fragt man seinen Arzt.
Ist sie selbst dann ein
deutlicher Nachteil, wenn sich die Behinderung nicht
nennenswert auf die Tätigkeit auswirkt?
Kommt drauf an. Wenn man z.B. eine entstellende Gesichtsverletzung hat, könnte man ja durchaus im Kundenbereich tätig sein, aber es wird einen wohl eher keiner einstellen dafür.
Wie sind eure
allgemeinen Erfahrungswerte?
Ich weiß, was ich kann und was ich besser gar nicht erst jobmäßig probiere (z.B. alles, wo ich unentwegt auf einen Bildschirm starren muss). Und meine Behinderung war bisher m.E. nicht der Grund, wenn mich jemand nicht einstellen wollte (wobei mans natürlich kaum mal deutlich gesagt bekommt).
MfG
Hallo Carlos,
neben den Aspekten, die Xolophos schon genannt hat, kommt es für einen Schwerbehinderten u. U. durchaus auch darauf an, wo er sich bewirbt.
Hat der Betrieb nämlich eine Schwerbehindertenvertretung (SBV), dann hat diese SBV sehr weitreichende Beteiligungsrechte am Einstellungsverfahren (§ 95 Abs. 4 SGB IX). Nimmt die SBV ihre Arbeit ernst, kann sie durchaus eine Benachteiligung ggfs. dokumentieren und in Zusammenarbeit mit dem BR auch ein benachteiligungsfreies Einstellungsverfahren sicher stellen.
In meinem Betrieb wurden 2007 so 2 Schwerbehinderte neu eingestellt, die ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung offengelegt hatten.
&Tschüß
Wolfgang
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Danke für die Antworten (o.w.T.)
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