Schwerbehinderung und Teilzeit

Kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (mit Schwerbehinderung) der Teilzeit beantragt, eine Teilzeitbeschäftigung ablehnen, wenn andere Arbeitnehmer im selben Arbeitsgebiet Teilzeit arbeiten aber keine Schwerbehinderung aufweisen?

Ja

Kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer (mit
Schwerbehinderung) der Teilzeit beantragt, eine
Teilzeitbeschäftigung ablehnen, wenn andere Arbeitnehmer im
selben Arbeitsgebiet Teilzeit arbeiten aber keine
Schwerbehinderung aufweisen?

Ja

Sorry, aber ohne genaue Hintergründe kann man eine solche Frage nicht anders beantworten.

Würde das nicht dem Gleichstellungsgesetz wiedersprechen?
bzw. dem Antidiskriminierungsgesetz wiedersprechen?

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Hallo.

Ein Tipp: Teilzeitgesetz (TzBfG) § 8 Abs.3 und 4

Die betrieblichen Gründen müssen natürlich genau dargelegt werden. Da aber durch das AGG (Gleichheitsgesetz) die Sonderstellung von Schwerbehinderten aufgehoben wurde (in vielen Bereichen jedenfalls) kann man mit diesem Grund nicht verlangen, dass jetzt andere ihre Teilzeit aufgeben. Der Chef sollte versuchen, eine für alle Beteiligten günstige Lösung zu erreichen.

Aber wie schon der Vorredner sagte, der AG muß nicht zustimmen.

Ciao
Garrett

Nein

Würde das nicht dem Gleichstellungsgesetz wiedersprechen?
bzw. dem Antidiskriminierungsgesetz wiedersprechen?

Nein

Sagte ich schon, dass man eine solche Frage nciht ohne genaue Hintergründe beantworten kann?

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Hallo Garrett,

auch wenn - wie Guido schon angemerkt hat - die Fakten sehr dünn sind,
ist bei einem Schwerbehinderten zuerst mal in Sachen Teilzeit der § 81 Abs. 5 SGB IX zu prüfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
Sind die Vorraussetzungen gegeben (z. B. durch ärztliche/betriebsärztliche Empfehlung für Tz-Arbeit) hat der AG kaum noch Spielraum zur Ablehnung.
Der (schwächere) Anspruch nach TzBfG wäre hier nur „Rückfallebene“
Und was Du von der „Sonderstellung“ der Schwerbehinderten im Zusammenhang mit dem AGG schreibst, ist in dieser schlichten Pauschalität auch genauso schlicht falsch.

&Tschüß
Wolfgang

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Was hätte den der Arbeitgeber davon wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt, wenn er keine Teilzeit arbeiten kann?
Der Wunsch kürzer zu arbeiten hat ja möglicherweise etwas mit der Behinderung zu tun. Oder muss das Integrationsamt dazu eingeschalten werden?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

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