Schwerbehinderungsfeststellung nachträglich feststellen

Es geht nicht darum einen Zuschuss zu bekommen oder als Schwerbehinderter integriert zu werden.

Die Person fühlt sich gesund und möchte nicht als „Schwerbehinderter“ weiter gelistet werden. Sie möchte komplett auf alle Ansprüche diesbezüglich verzichten (schätze, Sie muß sich noch genauer damit auseinandersetzen) - aber Sie möchte auch die damit verbundenen Vorteile von „Nicht-Behinderten“.

Es ist ganz einfach: Sie wurde vor vielen Jahren als Schwerbehindert eingestuft - ist es nun nicht mehr. Und möchte nun mit allem konfrontiert werden, womit ein „normaler“ Mensch zu kämpfen hat.

Mehr weiß ich nun auch nicht. Aber ich habe Dank Euren Infos genug, mit dem ich Sie konfrontieren kann.

Aus den weiter oben verlinkten Informationen:
Ein Verzicht auf den Schwerbehindertenstatus ist grundsätzlich nicht möglich, weil die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch Kraft Gesetzes eintritt, sobald die in Paragraf 2 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) genannten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist jedoch auf besonderen Antrag des behinderten Menschen sowohl eine (vorherige) Beschränkung des Feststellungsantrages auf einzelne Gesundheitsstörungen als auch ein (nachträglicher) Verzicht auf bereits festgestellte Beeinträchtigungen zugelassen. Der Grad der Behinderung sowie die Feststellung von Merkzeichen richten sich dann allein nach den noch verbleibenden festzustellenden oder festgestellten Beeinträchtigungen. Das kann dazu führen, dass ein GdB unter 50 festgestellt und der Ausweis eingezogen wird.

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Hallo,

wenn es sich wirklich um einen Bekannten handelt, würde ich an deiner Stelle seine Behauptungen nicht so unkritisch übernehmen.
Wenn man für psychische Erkrankungen einen GdB von 60 oder 70 ("%" gibt es ebensowenig wie „65“) erhält, dann reden wir entweder über Schizophrenie, Psychosen oder schwergradige Depressionen.
Sofern der GdB nicht von Anfang an fehlerhaft war, sind das Erkrankungen, die selbst bei einer gewissen Stabilisierung bzw. Besserung nie mehr völlig verschwinden. Regelhaft sind selbst bei optimalstem Behandlungsverlauf bleibende Einschränkungen für Konzentration bzw. Erschöpfbarkeit. und dafür gibt es mit gutem Grund auch nach Abklingen der schwersten Symptome noch idR relativ hohe GdB-Bewertungen.

&Tschüß
Wolfgang

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Ehrlich gesagt, würde ich mich nicht als unkritisch bezeichnen. Vielleicht hast Du meine Anfrage nicht gelesen. Ich wollte mich lediglich schlau machen, damit ich bei weiteren Fragen von Ihrer Seite gewappnet bin.

Wenn Sie die Infos, die ich durch Euch innerhalb von 2 h bekommen habe, nicht bereits selbst weiß,… kann es Ihr mit Ihrem Anliegen nicht wirklich ernst sein. Jedenfalls würde ich bei solch einem Ziel das halbe Internet leer saugen.

Es macht aber auch keinen Sinn, mich mit Ihr darüber zu unterhalten, wenn ich keine Grundlage habe.

Hallo,

es gibt kein bundesweit einheitliches Behördengetriebe. Es gibt eine unbekannte Anzahl von Entscheidungsbehörden. Alle interpretieren die Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen. Gesetze können niemals alle Einzelfälle regeln. Wie schon geschrieben kann man jederzeit einen Neufeststellungsanrag stellen. Die zuständige Behörde holt dann die Gutachten der behandelnden Ärzte ein. Ob diese Gutachten der Selbsteinschätzung deiner Bekannten entspricht, kann nicht vorausgesagt werden.
Unabhängig vom GdB (nicht Prozent) kann sich deine Bekannte doch um eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben und damit ihre Chancen zu erfahren. Sie macht sich bei einer Bewerbung nicht strafbar, wenn sie ihren GdB verschweigt. Sie riskiert lediglich, fristlos wieder entlassen zu werden. Dann belibt als Auffangbecken wieder die BfW.

Gruß
Otto

Das war mal so, das ist inzwischen anders:


Gruß
anf

Das war früher so. Lies mal:


Gruß
anf