Hallo,
die fragliche Person scheint selbst keine genaue Kenntnis der Möglichkeiten und rechte zu haben.
Es mag sein, daß es insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (meistens völlig unberechtigte) Vorbehalte gegen die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gibt.
Es gibt aber vielfältige Möglichkeiten von Fördermöglichkeiten - insbesondere durch AA und Integrationsamt - bis hin zum dauerhaften Lohnkostenzuschuß, um Arbeitgebern neben der Vermeidung der Strafabgabe die Beschäftigung von Schwerbehinderten finanziell zu „versüssen“.
Auch gibt es in vielen größeren Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung (SBV), die bei Bewerberverfahren umfangreiche Beteiligungsrechte hat, um eine behinderungsbedingte Diskriminierung zu verhindern.
Idealerweise versucht ein schwerbehinderter Bewerber bereits vor der Bewerbung herauszufinden, ob es in dem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt. Falls ja, nimmt man mit dieser Kontakt auf. Die SBV kann dann bereits im Vorfeld der Bewerbung alle Möglichkeiten der Förderung prüfen und ggfs. in Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern ein maßgeschneidertes „Paket“ zusammenstellen, das dann dem AG präsentiert wird.
Die Pflicht öffentlicher Arbeitgeber, geeignete schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, findet sich übrigens in § 82 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__82.html
Das die WfbM ihren eigentlichen Aufgaben der Qualifizierung für den sog. „ersten“ Arbeitsmarkt gerade bei „Leistungsträgern“ nicht immer nachkommen, ist leider durchaus richtig.
Allerdings können sich Schwerbehinderte bereits in dieser Phase der Orientierung hin zum ersten Arbeitsmarkt an die in jedem Stadt- und Landkreis vertretenen Integrationsfachdienste wenden, die idR diese Menschen bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt engagiert begleiten und betreuen und auch oft Tipps haben, wo eine Bewerbung erfolgversprechend sein könnte
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html
Viel Glück &Tschüß
Wolfgang