Schwerbehinderungsgrad Auge

Maria hat eine Augenop. an einem Auge bekommen!

Nun hat sie einen „Knick“ in der Optik, im wahrsten Sinne des Wortes, d.h.
das Sichtfeld ist strak eingeschränkt und behindert stark, bei allen täglichen Abläufen (Schreiben, Laufen usw.), sie darf nicht mehr Autofahren, Radfahren usw., weil der Winkel nicht erkannt wird!

Jetzt ist die Frage, ob eine Schwerbehinderung beantragt werden sollte!?

Wieviele Prozente könnte es bringen, zumal auch die Psyche stark angegriffen ist!!!

Gruß und Dank!!!

Hallo,

Jetzt ist die Frage, ob eine Schwerbehinderung beantragt
werden sollte!?

Das bleibt immer eine persönliche Entscheidung. Ein Antrag kostet nichts und tut auch nicht weh. Warum sollte man es nicht tun?

Wieviele Prozente könnte es bringen, zumal auch die Psyche
stark angegriffen ist!!!

Das erfährt man zuverlässig, wenn man einen Antrag stellt. Man kann sich auch die Tabellen anschauen, guck [http://www.bmas.de/portal/22788/property=pdf/2007__1…](http://www.bmas.de/portal/22788/property=pdf/2007 12 11 anhaltspunkte gutachter.pdf), Sehorgan ab S. 59. Nach „Knick in der Optik“ habe ich nicht gesucht.

Gruß
Otto

Veralteter Link…
… seit 01.01.2009 gelten die „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ (Anlage zu § 2 VersmedV).
Gesichtsfeldausfälle finden sich unter B 4.5
Im Übrigen gibt es ein eigenes Forum „Behinderungen“, da wäre die Frage besser aufgehoben.

&Tschüß
Wolfgang