Moin Ihr lieben,
Hallo,
gleich zu den Fragen:
Worin liegt der Unterschiede(wenn es überhaupt einen gibt)
zwischen beschädigt und behindert?
Ganz einfach und totel uninteressant für den Normalbürger:
Schwerbeschädigte waren (es gibt den Begriff offiziell nicht mehr) Menschen, die aufgrund eines Berufsunfalles von der Berufsgenossenschaft (BG) eine laufende Rente erhielten und deren Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 50 betrug.
Der Unterschied lag daran, dass die MdE von der BG festgestellt wurde und von den Versorgungsämtern für die Ausstellung des Schwerbeschädigtenausweises übernommen wurde.
Es gab zu dieser Zeit übrigens 7 Arten von Ausweisen für Schwerbehinderte/-beschädigte, heute noch 2.
Mein Vater möchte jetzt einen Antrag auf Schwerbeschädigung
stellen,
Wieso will der Vater eine Beschädigung beantragen ? Ist der arme Mann nicht schon gestraft genug mit dem Asthma usw. ? Und überhaupt, ich beantrage doch keine Behinderung, ich habe sie doch schon, wenn ich einen Antrag stelle
)
da er in jungen Jahren schon Asthma bekam bedingt
durch nichtauskurierten Erkältungen.
Beim Antrag dran denken: falls der Herr Vater noch Steuern zahlt oder gezahlt hat und (!) die Behinderungen alle zusammen schon länger bestehen kann die Feststellung rückwirkend beantragt werden. Dann gibt es ggfls. etwas vom Finanzamt wieder.
Er hat schon sein ganzen
Leben Probleme damit. Ist ständig krank, bekommt sehr schlecht
Luft, weil er zudem auch noch Allergiker (Pollen, Staub & Co.)
ist.
Noch dazu ist er Übergewichtig und hat einen hohen Blutdruck.
Er nimmt natürlich wegen all der Dinge Medikamente.
Was meint Ihr? Wie stehen die Chancen das sein Antrag
bewilligt wird?
Kaum zu beurteilen, man müsste u. a. die Laborwerte und die Vitalkapazität (aufgrund des Asthmas) wissen. Wird durch den Arzt des Versorgungsamtes entschieden. Vorher werden natürlich Befunde angefordert.
Vielen Dank im voraus
Bianca
P.S.: sagt bescheid wenn ich im falschen Brett poste.
Alles Gute für Vater und Tochter,
Gruss
Andreas