Schwere Arbeiten trotz Krankheit?

Ausgangssituation:

Arbeitnehmer hat Bandscheibenvorfall und ein zweiter möglicher wird von den Ärzten prognostiziert sofern dieser körperlich anstrengende Arbeiten ausführen wird.
Der AN wählt deshalb daraufhin eine Anstellung als Émpfangssekretär/in mit Sitz/Steh Möglichkeit und informiert den neuen AG über seine bestehende Einschränkung.
Aufgrund von Einsparungen und Ausfall einer Kollegin wird der AN immer wieder dazu verpflichtet in Bereichen auszuhelfen die eine körperlich schwere Tätigkeit voraussetzen und vertragliche nicht vereinbart sind. Diese sind für den AN nur durch Tabletteneinnahme zu bewältigen, da sich häufig Entzündungen im Rücken bilden.

1.Was passiert wenn sich aufgrund dieser Arbeit ein 2. Bandscheibenvorfall ereignet?

2.Kann dies von Seite des AN überhaupt bewiesen werden?

MOD: Nicht ins Brett passende Frage entfernt.

Wenn ein AN eine Arbeit nicht leisten kann und dafür ein Attest hat , dann muss er die Arbeit schlicht nicht machen. Dies darf ihm der AG dann nicht zum Nachteil auslegen.

Wenn ein AN eine Arbeit nicht leisten kann, dies aber momentan nicht mit Attesten belegen kann, muss der AN den Beweis umgehend durch einen Arztbesuch erbringen.

Wenn ein AN eine Arbeit nicht leisten kann und ihm sein Arzt dies NICHT bestätigen kann (Unklare Lage), dann braucht der AN einen anderen Arzt oder einen anderen AG.

Wenn ein AN in direkter Folge seiner Tätigkeit eine körperliche Beeinträchtigung erfährt, so ist dies der Berufsgenossenschaft (oder Unfallkasse o.ä.) des Arbeitgebers zu melden. Diese sind für die Schadensregulierung zuständig.

Ob der AN einen Zusammenhang beweisen kann, kann nur der Beweisende (Arzt) sagen. Der AN ist aber gut beraten, wenn er vorher alles in seiner Macht stehende getan hat, um den Eintritt bzw. die Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Hier: (Schriftlicher) Hinweis an den AG, Vorlegen eines Attests.

Wenn ein AN eine Arbeit nicht leisten kann und dafür ein
Attest hat
, dann muss er die Arbeit schlicht nicht machen.
Dies darf ihm der AG dann nicht zum Nachteil auslegen.

Stopp! Wenn ein An eine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann, dies auch zukünftig so ist und der AG keine andere „leidensgerechte Tätigkeit“ hat, so kann der AG aus personenbedingten GRünden ( nämlich Krankheit) kündigen.

Wenn ein AN eine Arbeit nicht leisten kann und ihm sein Arzt
dies NICHT bestätigen kann (Unklare Lage), dann braucht der AN
einen anderen Arzt oder einen anderen AG.

Wie Bitte?? Und auch auf alles weitere, das Sie hier als Rat abgeben, darf ich leider nicht antworten, weil ich dann gegen die Richtlinien verstoße.

Ich möchte hier dem Ratsuchenden empfehlen nicht direkt auf diese Kampfparolen zu hören, sondern in Ruhe über alles nachzudenken.

Wenn Sie Bandscheibenprobleme haben und die Tätigkeit nicht ausüben können, sprechen Sie mit Ihrem Vorgestzten. Sie selbst sollten eine Rückenschule besuchen und sich dort auch Empfehlungen holen, wie der Arbeitsplatz gestaltet werden kann, oft sind es Kleinigkeiten, wie ein Gummiball, ein Schaumstoff-Sitz-Keil oder ein Hüftgürtel, wie Möbelpacker ihn haben oder Änderung der Bewegung, z.B. aus der Hocke heben und nicht mit dem Rücken Auch Ihre Krankenkasse kann da helfen. Wenn Sie so ausgerüstet zu dem Gespräch gehen und Lösungen vorschlagen, gehe ich davon aus, dass man da eine vernüftige Lösung findet. Ihr Arbeitgeber kann nichts für Ihren Bandscheiben Vorfall, genausowenig wie Sie, aber Sie müssen hier etwas für sich selber tun.
Wenn Sie alles erdenkliche getan haben und Sie immer größere Probleme mit dem Rücken kriegen und sich die Bedingungen am Arbeitsplatz nicht änderen, dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie dort weiter arbeiten möchten, wenn Ihre Gesundheit leidet. Jetzt schon in den Krieg mit dem AG zu gehen, kann ich Ihnen nur raten, wenn Sie nicht sonderlich auf Ihren Arbeitsplatz angewiesen sind.
MFG

Sie hätten lesen sollen, was da steht bevor sie antworten.