Hallo zusammen!
Eine schwierige Frage zum Thema Fahrerlaubnis:
Ich bin Besitzer der Führerscheinklassen BE, CE und MLT. Diesen Schein habe ich bereits nach NEUER Regelung gemacht (ich glaube, Stichtag war der 01.01.2000). Bin übrigens über 21. In der Spalte 12. habe ich noch hinter der Klasse C1 die Nummer 171 stehen. Hinter der Klasse C steht bei mir _keine Nummer_!
So, jetzt die Grätchenfrage: Darf ich mit dieser Fahrerlaubnis Busse und Gelenkbusse fahren, wenn dies NICHT der Personenbeförderung dient?
Nach dem ‚alten‘ Recht - FS Klasse 2 -, durfte man dies ja ohne Probleme. Nach dem neuen Recht, bin ich mir da aber mitlerweile nicht mehr so sicher. Theoretisch wäre es ja total unlogisch, weil so ein Stadtbus (Solobus, mit dem ich meist unterwegs bin) nur 18 t zlGG hat und auch wesentlich kürzer ist, als Lkws mit Anhänger oder Sattelschlepper - und auch wesentlich leichter zu fahren.
Außerdem meine ich, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass die Klasse D in dem Sinn keine Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge ist, sondern eher ein ‚Personenbeförderungsschein‘ - was ja auch logisch und vernünftig klingt.
Mit der Klasse CE darf ich ja Fahrzeuge fahren, die wie folgt definiert sind: ‚Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1)‘. Stadtbusse würden ja in diese Kategorie hereinfallen… Aber warum steht dann in meinem Führerschein in der Spalte 12 hinter C nicht die Nummer 172? Ist die vielleicht vergessen worden? Oder wird das jetzt prinzipiell so gehandhabt?
Also, wer kennt sich da auch, bzw. weiß, in welchem Gesetzestext das steht?
Wenn ich ‚Busse‘ tatsächlich doch nicht fahren dürfte: wie ist die Definition eines Busses? Gibt’s da einen Gesetzestext? Was wäre z.B., wenn aus dem Buss alle Sitzplätze ausgebaut würden? Wäre es dann immer noch ein Bus oder würde es dann in die Kategorie Lkw rutschen?
Vielen Dank schon mal für jede Antwort!
http://www.berlin.de/LEA/fuereg/klassen.html
musste nochmal neu texten…
Also gucke dort mal unter „C“…
Hallo Du auch!
Ich bin Besitzer der Führerscheinklassen BE, CE und MLT.
Diesen Schein habe ich bereits nach NEUER Regelung gemacht
(ich glaube, Stichtag war der 01.01.2000). Bin übrigens über
21. In der Spalte 12. habe ich noch hinter der Klasse C1 die
Nummer 171 stehen. Hinter der Klasse C steht bei mir _keine
Nummer_!
So, jetzt die Grätchenfrage: Darf ich mit dieser Fahrerlaubnis
Busse und Gelenkbusse fahren, wenn dies NICHT der
Personenbeförderung dient?
Nach dem ‚alten‘ Recht - FS Klasse 2 -, durfte man dies ja
ohne Probleme. Nach dem neuen Recht, bin ich mir da aber
mitlerweile nicht mehr so sicher. Theoretisch wäre es ja total
unlogisch, weil so ein Stadtbus (Solobus, mit dem ich meist
unterwegs bin) nur 18 t zlGG hat und auch wesentlich kürzer
ist, als Lkws mit Anhänger oder Sattelschlepper - und auch
wesentlich leichter zu fahren.
Außerdem meine ich, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass
die Klasse D in dem Sinn keine Fahrerlaubnis für bestimmte
Fahrzeuge ist, sondern eher ein ‚Personenbeförderungsschein‘ -
was ja auch logisch und vernünftig klingt.
Mit der Klasse CE darf ich ja Fahrzeuge fahren, die wie folgt
definiert sind: ‚Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine
Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1)‘. Stadtbusse
würden ja in diese Kategorie hereinfallen… Aber warum steht
dann in meinem Führerschein in der Spalte 12 hinter C nicht
die Nummer 172? Ist die vielleicht vergessen worden? Oder wird
das jetzt prinzipiell so gehandhabt?
Also, wer kennt sich da auch, bzw. weiß, in welchem
Gesetzestext das steht?
Wenn ich ‚Busse‘ tatsächlich doch nicht fahren dürfte: wie ist
die Definition eines Busses? Gibt’s da einen Gesetzestext? Was
wäre z.B., wenn aus dem Buss alle Sitzplätze ausgebaut würden?
Wäre es dann immer noch ein Bus oder würde es dann in die
Kategorie Lkw rutschen?
§6 Abs 4 der FeV sagt aus, daß Du mit deinem CE-Führerschein Omnibusse zur Überführung und Überprüfungsfahrten Zwecks des technischen Zustandes fahren darfst.
Klasse D richtet sich alleine nach den Sitzplätzen (+16) und D1 zusätzlich dem Gewicht (12t, wie C1 und -16 Sitzplätze).
Warum willst Du einen leeren Bus fahren ? Arbeitest Du in einer Werkstatt ? großes „Wohnmobil“ ?
gruß
dennis
Hallo Christian,
- In der Spalte 12. habe ich noch hinter der Klasse C1 die
Nummer 171 stehen. Hinter der Klasse C steht bei mir _keine
Die Schlüsselzahl 171 bedeutet:
„Klasse C1,gültig auch für Fahrzeuge der Klasse D mit einer
zulässigen Gesamt-Masse von 7.500 KG,jedoch Ohne Fahrgäste.“
Damit dürfte sich deine erste Frage wohl elerdigt haben…
Außerdem meine ich, in der Fahrschule gelernt zu haben, dass
die Klasse D in dem Sinn keine Fahrerlaubnis für bestimmte
Fahrzeuge ist, sondern eher ein ‚Personenbeförderungsschein‘ -
Nein…
siehe FeV
Wenn ich ‚Busse‘ tatsächlich doch nicht fahren dürfte: wie ist
die Definition eines Busses? Gibt’s da einen Gesetzestext? Was
Siehe STvZO…
wäre z.B., wenn aus dem Buss alle Sitzplätze ausgebaut würden?
Wäre es dann immer noch ein Bus oder würde es dann in die
Kategorie Lkw rutschen?
Wenn die Plätze so entfernt sind,das es nicht ohne einen größeren
Werkstatt-Aufenthalt möglich ist,den Bus wieder zu bestuhlen …
Ja…
Einzelgutachten beim TÜV oder Dekra…
Gab es in den 1960er und 1970er Jahren häufiger als „Rollende
Modellbahnschauen“…
Gruß
Frank