Schwere Körperverletzung - Amerikaner in Deutschla

Guten Tag,

meine Frage ist folgende:

Begeht ein Amerikaner eine Straftat (Schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung) in Deutschland, wird er dann nach deutschem oder amerikanischem Recht verurteilt?

Besteht die Möglichkeit, dass er ausgeliefert wird?

Dazu zu sagen ist noch, dass er NICHT beim Millitär ist und die Tat nicht on-Base geschehen ist.

Er arbeitet für die Amerikaner und on Base, aber nicht beim Millitär.

Danke im Voraus :smile:

YB

Hallo, YB,

ist ganz einfach. Wenn er hier als Zivilist ist (egal, wo er arbeitet) untersteht er der deutschen Gerichtsbarkeit. Was meinen Sie mit ausliefern? Solange die Tat in Deutschland geschehen ist, wird er doch nicht ausgeliefert. Sollte er in die USA flüchten, kommt es auf den Straftatbestand an. Ich glaube nicht, daß er von den USA nach Deutschland wegen Schwerer KV und Freiheitsberaubung ausgeliefert wird. Vielmehr wird das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft in den USA abgegeben. Andersherum funktioniert es genauso.

War die Antwort eine Hilfe?

Liebe Grüße

Mike

Sehr geehrter Herr Regenhardt,

der erste Teil war eine Hilfe, vielen Dank! Ich habe es so verstanden, dass er, wenn er hier in Deutschland Zivilist ist, egal ob Amerikaner oder Deutscher, nach deutschem Recht verurteilt wird.

Was ich aber nicht genau verstehe, ist:
Ich

glaube nicht, daß er von den USA nach Deutschland wegen
Schwerer KV und Freiheitsberaubung ausgeliefert wird.
Vielmehr wird das Verfahren an die zuständige
Staatsanwaltschaft in den USA abgegeben. Andersherum
funktioniert es genauso.

Wie genau meinen Sie das? Momentan lebt er in Deutschland, hat die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Wird das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft in Amerika abgeben oder wird er hier in Deutschland verurteilt und seine Strafe hier abbüßen?

Danke im Vorraus :smile:

Hi,

wenn er als Zivilamerikaner einer Straftat angezeigt und danach angeklagt wird, kommt er vor ein deutsches Gericht, wie jeder andere Ausländer auch. Ist die Straftat in Deutschland begangen und wird er hier verurteilt, sitzt er seine Zeit eben ab. Sollte er flüchten, dann würde das Verfahren an die US Behörden abgegeben. Er würde nur ausgeliefert werden wegen eines Kapitalverbrechens, falls die deutschen Behörden darauf bestehen.

Beantwortet das Ihre Frage? Wenn nicht, dann schicken Sie mir doch bitte Details.

Grüße

Mike

Sehr geehrter Regenhardt,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Diesmal habe ich es verstanden :smile:

Vielen Dank und einen schönen Tag wünsche ich Ihnen.

Geschätzter YB !
Man ist prinzipiell IMMER dem Strafrecht des Staates unterworfen, in dem man eine Straftat begeht. Also, ein US- Staatsbürger wird nach deutschem Recht in Deutschland angeklagt, wenn er hier eine Straftat verübt hat (die eventuellen Ausnahmen hast Du angeführt „On- base“, etc). Es gibt in manchen Ländern Ausnahmen, die zB Taten wie Kindesmißbrauch betreffen (zB ein Mann vergeht sich in Thailand an einer Unmündigen; dafür kann er auch in seinem Heimatstaat angeklagt werden).

In dem von Dir geschilderten Fall wird der Mann sich in Deutschland angeklagt. Wenn er bereits wieder in die USA ausgereist ist, gehe ich davon aus, dass ihn sein Heimatstaat NICHT ausliefert.

LG
Josef Hiesböck

Hallo,
er wird nach deutschem Recht verurteilt.
Es ist möglich, dass er im Zusammenhang mit der Strafe Probleme mit dem Aufenthaltsstatus bekommt und evtl. nach Bezahlung bzw. Verbüßung der Strafe ausgewiesen wird.
Ob das so sein wird, kann aber nicht pauschal gesagt werden.
Gruß
J.

Vielen Dank. Ihre Antwort hat mir weitergeholfen.

Hallo :smile:

Vielen Dank für die Antwort!