angenommen ein vollkommen fiktiver Fall.
Ein Mitarbeiter einer öffentlichen Institution im Angestelltenverhältnis hat keinen Jahresurlaub mehr. Daraufhin schreibt er (per mail) dem Behördenleiter er wäre an Krebs erkrankt und dadurch so am Boden zerstört, daß er um vorübergehende Freistellung vom Dienst bittet. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könne er nicht vorlegen, da die Krebserkrankung im „Anfangsstadium“ sei.
Der Vorgesetzte hat erhebliche Zweifel an dieser Darstellung.
Frage: 1. Könnte der Vorgesetzte auf einer Personalärztlichen Untersuchung bestehen?
2. Welche dienstlichen Konsequenzen könnten erfolgen, wenn die Geschichte sich als Schwindel herausstellt?
Hallo,
erst einmal…wie kommt „man(n)“ auf so eine makabere Idee, nicht mehr vorhandenen Jahresurlaub mit einer so schwerwiegenden Krankheit vorzutäuchen??? Rein emotional wird doch da der Arbeitgeber unter einen gewissen Druck versetzt…so was geht auch in der größten Istitution rum wie ein Lauffeuer und kann schnell auch in Zukunft als Nachteil für den Arbeitnehmer ausfallen…wie z.B. "der hat Krebs, dem dürfen wir keine verantwortungsvollen Aufgaben übertragen…lebt ja doch nicht mehr lange (sorry, jetzt werde ich auch makaber)
Es gibt doch wohl einfachere Vorgaben, um an ein paar Tage oder sogar auch Wochen dran zu kommen, wie z.B. Überlastung, psychische Probleme. In diesem Fall macht der Arzt noch nicht einmal Angaben über den Grund der Krankschreibung und nur auf Wunsch wird eine Therapie verschrieben…also die einfachste Möglichkeit sich eine Auszeit auf Rezept geben zu lassen…
In der heutigen Zeit ist das nichts ungewöhnliches mehr für einen Arzt…
Das einzige Handicap dabei ist der Weg zum Arzt und einen einsichtigen Grund… aber vielleicht scheut der „Mitarbeiter“ sich auch dieser Schwäche zu erklären
Nichts für ungut, aber ich glaube es wäre besser für ihn von dieser fiktiven Idee abzusehen sich als „EIGEBILDETEN KREBSKRANKEN“ auszugeben
L.G. Heike
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