Hallo Arbeitsrechtkundige,
angenommen ein vollkommen fiktiver Fall.
Ein Mitarbeiter einer öffentlichen Institution im Angestelltenverhältnis hat keinen Jahresurlaub mehr. Daraufhin schreibt er (per mail) dem Behördenleiter er wäre an Krebs erkrankt und dadurch so am Boden zerstört, daß er um vorübergehende Freistellung vom Dienst bittet. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könne er nicht vorlegen, da die Krebserkrankung im „Anfangsstadium“ sei.
Der Vorgesetzte hat erhebliche Zweifel an dieser Darstellung.
Frage: 1. Könnte der Vorgesetzte auf einer Personalärztlichen Untersuchung bestehen?
2. Welche dienstlichen Konsequenzen könnten erfolgen, wenn die Geschichte sich als Schwindel herausstellt?
fragt sich elmore