eine Medizinisch Technische Angestellte bekäme Anweisung schwere Pakete des morgens alleine an den Flughafen zu bringen.
Gibt es für so eine Situation vielleicht Grenzwerte?
Hat sie eine Möglichkeit diese Arbeit abzulehnen wenn wir mal davon ausgehen sie hätte Morbus Scheuermann, wäre in manueller Therapie wegen ständiger Rückenschmerzen und die Kisten wögen 32kg?
Dass die Tätigkeit nicht wirklich dem Tätigkeitsprofil einer TA in der Forschung entspricht muss wohl getrennt bedacht sein.
Da ich Stefans Link nur überfliegen konnte und (vielleicht deshalb - also bitte nicht falsch verstehen!) nur etwas von Empfehlungen las, schiebe ich mal einen Link hinterher http://www.bmas.de/coremedia/generator/10850/lastenh…
Hallo,
sofern es keinen BR/PR gibt, der evtl. mitzubestimmen hätte, kann sowas durchaus dem Direktionsrecht des AG unterliegen, wenn sich diese Tätigkeit nur auf einen kleineren Zeitbereich der betroffenen AN beschränkt.
Allerdings hat auch im Rahmen des Direktionsrechts der AG den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten. Macht also die AN gesundheitliche Eionschränkungen geltend, wäre ggfs. eine betriebsärztliche Untersuchung durch den AG zu veranlassen.
Eine definitive Kiloangabe zu machen ist so nicht machbar. 23 kg können ein Problem sein, müssen aber nicht; z.B.:
gibt es Hebehilfen?
wie lange, wie oft, wie weit wird getragen
wie lässt sich das Paket tragen (handlich oder nicht)
Insgesamt muss das der Chef beurteilen. Dabie sind die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnise anzuwenden; genauso wie der Stand der Technik (zu dem auch die Vorschriften/ Regeln der BG gehören).
Demnach (sieher BG-Link oben) sollen Frauen, die mehr als 15 kg tragen grundsätzlich kompensierende präventive Massnahmen durchführen. Was sagt uns das? Die BG hält 15 kg schon für eine derartige Belastung, dass sie zuminest in Erwägung zieht, dass Schäden auftreten.
Also m.E. nach Handlungsbedarf; wenn der Chef nicht will, muss der Staat helfen, in diesem Fall die Gewerbeaufsicht. Informationen wo du dein GAA findest: http://www.vdgab.de/
unter „Regionale Informationen“ und dann unter „Ansprechpartner“ (da gibt man dir die richtige Telefonnummer) oder unter „Verwaltungsstruktur“
Zu beachten: bei schwangeren Frauen verschärft sich die Situation (siehe MuSchG: dauerhaft nicht mehr als 5kg, kurzzeitig nciht mehr als 10 kg)