meine Frau ist Arbeitslosengeld-Empfängerin (zumindest bis zuletzt gewesen) und wegen unserer Heirat in meine Stadt zu mir gezogen. Nun hat sie vor Kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt ihrer Heimatstadt erhalten, worin ihr hohe Strafen angedroht werden, weil sie vergessen hat, ihren Umzug zu melden und so unter ihrer alten Anschrift angeblich nicht erreichbar gewesen sei.
Daß an diesem Versäumnis nichts zu beschönigen ist, ist uns klar. Aber wir fragen uns, …
warum in dem Schreiben steht, sie hätte das Geld der letzten Monate „zu Unrecht“ erhalten, obwohl sie weder angefangen hatte zu arbeiten noch sich ihre wirtschaftliche Situation anderswie verändert hat (mein „Einkommen“ ist nicht der Rede wert…)
ob sie wirklich etwas zu befürchten hat, zumal ihre Eltern weiterhin dort wohnen, wo sie vorher wohnte, und diese ihr stets ihre Post weiterreichen und sonstige neuigkeiten mitteilen, die sie betreffen.
Zusatz
Ach ja, und eine Frage war da zusätzlich noch. Muß der Arbeitslose beim Arbeitsamt einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt melden? Meine Frau hat Angst, daß ihr aus der Erwähnung des Krankenhausaufenthalts in der Stellungnahme zu den Vorwürfen ein Strick gedreht werden könnte…
Ach ja, und eine Frage war da zusätzlich noch. Muß der
Arbeitslose beim Arbeitsamt einen mehrtägigen
Krankenhausaufenthalt melden? Meine Frau hat Angst, daß ihr
aus der Erwähnung des Krankenhausaufenthalts in der
Stellungnahme zu den Vorwürfen ein Strick gedreht werden
könnte…
Hi mohamed,
Der Arbeitslose verpflichtet sich beim Bezug von ALG oder ALH bestimmte Meldepflichten einzuhalten. tut er dies nicht, so ist er darauf hingewiesen, daß dann die Bewilligung der Zahlungen auch rückwirkend entzogen werden kann.
Da deine Frau aber u.U. nachweisen kann, daß sie erreichbar gewesen ist (Weiterleitung der Post durch die Eltern) hat sie keinen Verstoß begangen.
Wenn sie geheiratet hat und hat das nicht gemeldet, so hat sie sich einer möglichen Bedürftigkeitsprüfung entzogen.
Ist sie in einen anderen AA-Bezirk verzogen, so hat sich der ehemalige AA-Bezirk unnötigerweise um die Vermittlung deiner Frau bemüht. Sie könnte daher in Regress genommen werden. oder: Sie hat sich damit der Vermittelbarkeit ganz entzogen und hat damit den anspruch auf leistungen verwirkt.
Wenn deine Frau im Krankenhaus liegt, bekommt das AA für die Zeit Erstattungen von der Krankenkasse. Meldet deine Frau dies ist, begeht sie einen Meldefehler, der zum Entzug der Leistungen führen kann (vorübergehende Sperre)
Es steht eindeutig in den Unterlagen: Sobald eine Situation eintritt, die die Vermittlungsfähigkeit des Empfängers beeinträchtigt, so ist diese zu melden: dazu gehören insbesondere: Änderung der Anschrift, Krankheit, Urlaub, Änderung des Personenstandes(wg. Änderung der Steuerklasse).
Da deine Frau aber u.U. nachweisen kann, daß sie erreichbar
gewesen ist (Weiterleitung der Post durch die Eltern) hat sie
keinen Verstoß begangen.
Falsch!
Deine Frau muß sich am Wohnort aufhalten und kan nicht einfach weggehen. Eine Postweiterleitung ist nicht möglich. Man muß das Arbeitsamt als Arbeitgeber sehen. Man kann als Arbeitnehmer nicht einfach weggehen, ohne Bescheid zu sagen. Das geht in keiner Firma…
Ist sie in einen anderen AA-Bezirk verzogen, so hat sich der
ehemalige AA-Bezirk unnötigerweise um die Vermittlung deiner
Frau bemüht. Sie könnte daher in Regress genommen werden.
oder: Sie hat sich damit der Vermittelbarkeit ganz entzogen
und hat damit den anspruch auf leistungen verwirkt.
GENAU! Die Leistung wird für die Zeit der Abwesenheit zurückgefordert.
Wenn deine Frau im Krankenhaus liegt, bekommt das AA für die
Zeit Erstattungen von der Krankenkasse. Meldet deine Frau dies
ist, begeht sie einen Meldefehler, der zum Entzug der
Leistungen führen kann (vorübergehende Sperre)
Fast richtig. Wie in einen normalen Arbeitsverhältnis: 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, danach zahlt erst die Krankenkasse. Also dem AA auf jedenfall mitteilen.
Fast richtig. Wie in einen normalen Arbeitsverhältnis: 6
Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, danach zahlt erst
die Krankenkasse.
Ebenfalls fast richtig, da im Krankheitsfall bei bestimmten Berufsgruppen bereits ab dem 1. krankenheitstag die Lohnfotzahlung dem AG durch die Krankenkasse ersetzt wird.
Ebenfalls fast richtig, da im Krankheitsfall bei bestimmten
Berufsgruppen bereits ab dem 1. krankenheitstag die
Lohnfotzahlung dem AG durch die Krankenkasse ersetzt wird.
Was sind denn das für Berufsgruppen? Ist mir bisher nicht bekannt gewesen. Da lasse ich mich aber gern belehren
Ich hab mal in nem holzverarbeitenden Betrieb gearbeitet, da wurden von der Krankenkasse (IKK, AOK) bereits ab dem 1. Krankheitstag die Lohnfortzahlung erstattet.
gruss
winkel
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