Schwerer Arbeitsunfall ... Was Nun ?

Hallo

Arbeiter Klaus,
beschäftigt bei einer Eisengießerei ist mit seiner
Riesen flex an einem Schiffsmotor beschäftigt.

50 Meter Weiter wird zur gleichen zeit ein Kran vorbereitet
um einen Dieser Motoren zu heben, unter der Leitung von Frank
dem Schichtführer.

Beim eigentlichen hebe vorgang löst sich ein Bolzen
( genaue ursache noch nicht ganz klar )wodurch ein
15cm breites Stahlseil vom Kran sich selbständig macht.

Dieses Seil peitscht an die decke, und anschließend
50 Meter weiter durch die Halle richtung Klaus, der
nichts ahnend seiner Arbeit nachgeht.

Klau wird von dem Wild gewordenen Seil am Gesicht getroffen
seine VOLLMASKE wird Zertrümmert, und anschließend wird der Arbeiter
zu Boden gestürzt und bewusstlos.

Klaus wird mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Folgen: Jochbeinbruch, Nasenbeinbruch und eine Gehirnerschütterung !
zudem wurden ihm zwei Zähne ausgeschlagen durch die Wucht des Aufpralls.
Klaus wurde Freitag Abend ins Krankenhaus eingeliefert, und heute
Mittag einer Operation unterzogen.

Wäre das seil auch nur ein paar mm weiter rechts eingeschlagen
hätte es Klaus das Auge zerstört ( !!! )

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Soviel zum Tathergang.
Welche Ansprüche hat Klaus nun ?
Er wird vorerst 2 Wochen Stationär im Krankenhaus Verbleiben
und weitere 2 Monate Arbeitsunfähig sein !

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld ?
Klaus hat eine Private Unfallversicherung, zahlt diese
ihm Schmerzensgeld ?

Was erwartet nun den Schichtführer ?
Der Bereich hätte beim Hebevorgang geräumt werden müssen
oder irre ich mich ?

Gruß

Hallo !

Ein Schmerzensgeld bekommt man von dem,der die Schmerzen(den Unfall) schuldhaft hervorgerufen hat,wenn man das einfordert.
Die eigene Versicherung zahlt das nicht,sie trägt z.B. Unfallfolgekosten oder Verdienstausfall,Tagegeld usw.

Bei so einem Unfall im Betrieb wird ja von Amts wegen ermittel,es kommt das Amt für Arbeitsschutz,die Berufsgenossenschaft,womöglich auch die Polizei.
Das läuft schon,wenn es ein Fehler der Aufsicht war,dann muss die sich natürlich verantworten.Forderungen des Verletzten gehen erst einmal an den Arbeitgeber,der muss dafür Sorgen,das keine Unfälle passieren.

MfG
duck313

Hallo,

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Soviel zum Tathergang.
Welche Ansprüche hat Klaus nun ?
Er wird vorerst 2 Wochen Stationär im Krankenhaus Verbleiben
und weitere 2 Monate Arbeitsunfähig sein !

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld ?
Klaus hat eine Private Unfallversicherung, zahlt diese
ihm Schmerzensgeld ?

die private Unfallversicherung zahlt kein Schmerzensgeld!

Folgende Leistungen aus der priv. Unf.Vers. sind möglich:

wenn mitversichert, Krankenhaustagegeld;
wenn mitversichert, bei Invalidität eine entsprechende Einmalzahlung;
wenn mitversichert, bei Invalidität ab 50 % eine Unfallrente;
wenn mitversichert, Bergungskosten - Transport ins Krankenhaus;
wenn mitversichert, Tagegeld entsprechend des Tarifs

also schnellstens mit der privaten Unfallversicherung Kontakt aufnehmen und den Schadenshergang melden.

Gruß Merger