Guten Abend liebe Wissenden
!
Nehmen wir mal an jemand fremdes hat über einen anderen Ebay Namen, das Passowort herausbekommen und es mißbräuchlich benutzt.
Von der Staatsanwaltschaft wurde mittels IP Nummer der Anschluss des „vermutlichen“ Täters herausgefunden. Dieser „vermutliche Täter“ wurde vorher von dem Beschädigten als Beschuldigter (Verdächtiger) genannt und auch angezeigt. Dieser Verdacht bewies sich als richtig, da die IP nummer ja übereinstimmte.
Für mich ist dies Beweis genug das „er“ der wahre Täter ist?
Was wäre denn dann wenn
, die Staatanwaltschaft das Verfahren gegen den „Täter“ wegen zu weniger Beweise einstellt??
Aus dem Grund das der „Täter“ angegeben hat, das er sich zur Zeit nicht in der Wohnung aufgehalten hat sondern ein Freund? Der aber vomn „Täter“ angezeigt wurde, aber auch wegen zu weniger Beweise freisgesprochen wurde`?
Was kann man tuen, damit der Geschädigte nicht auf seinen relativ hohen Anwaltskosten sitzen bleibt. Wir nehmen an der Betrug bei Ebay war über 100.000 Euro!
Was kann man der Staatsanwaltschaft sagen, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. ( Der Herr Anwalt könnte mit dieser Frage selbst überfordert sein. )
Sollte man die Medien einschalten? ( Fernseh, Zeitung ) Schlampigkeit der SA???
Über Anregungen würde ich mich sehr freuen.
Danny
