Schwerer Eingriff in der Straßenverkehrsordung

Erst nach Anklageerhebung
einen Anwalt zu beauftragen kostet nicht weniger in Geld,
verschenkt aber die große Chance die Sache ggf. schon vorher
zu klären.

Die Kosten sind gleich, okay.
Aber wenn evtl. eingestellt wird brauch ich den Anwalt vorher nicht. Der kann dann seinen Job immer noch machen.

  1. Möglichkeit: Strafbefehl (Arbeitsstunden etc.)
  • wenn du mit der Höhe des Strafbefehles leben kannst dann
    gut -> kein Anwalt nötig

Schon mal in § 79 JGG geschaut? Offenbar nein, sonst wüsstest
Du, dass gegen Jugendliche keine Strafbefehle erlassen werden
können/dürfen.

Wusst ich wirklich nicht.

Nachtrag
Wenn so lese was du hier abgibst (das ist auch positiv gemeint) kommt in mir der Verdacht auf, dass du ein RA bist.
Das begründet auch sehr gut warum du so unbedingt darauf pochst, dass der Jung sich ganz schnell einen Anwalt nimmt.
Sicherlich kann der Anwalt (evtl.) mit ein paar Telefonaten beim Staatsanwalt etwas positiv auf diesen einwirken. Jetzt kommt aber mein Kernproblem dabei. Was wenn der Staatsanwalt von sich aus die Sache sowieso eingestellt hätte. Dann kann ich mir die 300,-€ für ein paar mal telefonieren sparen.

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. . . fehlt hier schlicht und ergreifen ein " K " ?
Hallo Wiz,
da ich gerade deine Antworten immer ziemlich gut verstehe, eben weil du „Juristendeutsch“ vermeidest, bzw. wenn unumgänglich, sehr verständlich „übersetzt“ glaube ich eher an’s Letzgenannte. Bin aber doch zu unsicher, um einfach zu sagen, dass hier

Dann weiß man, dass es hier eigentlich ___ eines

wahrscheinlich ein „k“ hingehört.

großen staatlichen Strafanspruchs bedarf, und dass man in der
Familie schon Sorge tragen wird,

Fragenden Gruß
Renate

Hi,

genau das Gleiche fiel mir auch auf und ich grübelte schon ob ich hier irgendwas missverstehe…

Gruss Jakob

Hi,

alles eine Frage der Risikobereitschaft.
Ich bin allerdings eher der Verfechter des Mottos „Machs gleich richtig“.
Mal ehrlich, so einen Mist zu bauen und hinterher jammern des es evtl. 300,-EUR kostet?
Was hätte es gekostet wenn ein Unfall passiert wäre bei dem ein Mensch verletzt worden wäre?
Bei dem Fragesteller mag man aufgrund des Alters noch Verständnis haben, das er sich vorher über etwaige Konsequenzen keine Gedanken macht.
Aber Du solltest doch wissen das man nunmal für sein Handeln die Konsequenzen zu tragen hat, auch wenns teuer wird.
Ist schon merkwürdig das die Kids gerne 300,- EUR für einen iPod ausgeben, aber wenn es um solche Dinge geht wird „Geiz ist geil“ zur Parole. Mir ist sowas absolut unverständlich.

Gruss Jakob

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Ich schenke Euch ein ‚k‘ (vollkommen entstellt)

Hallo Wiz,

Du tönst damit zwar mein Weltbild etwas grauer, aber danke für den Einblick in die Praxis.

Gruß
Ramona

Hi
sicher??
Strafbefehl??
Bei Jugendlichen???

Hallo,

Wenn so lese was du hier abgibst (das ist auch positiv
gemeint) kommt in mir der Verdacht auf, dass du ein RA bist.

Das ist kein Verdacht sondern Tatsache, und wurde auch nicht verheimlicht. Habe doch deutlich geschrieben, dass er zu einem Anwaltskollegen gehen soll.

Das begründet auch sehr gut warum du so unbedingt darauf
pochst, dass der Jung sich ganz schnell einen Anwalt nimmt.

Klar, selbstverständlich. Schließlich bekomme ich dafür von dem einen der 10.001 Kollegen der das Mandat dann vielleicht bekommt auch Provision. Ganz ehrlich, Du würdest auch nicht auf den Arzt hören, der Dir hier bei klarer Apendizitis-Symptomatik raten würde dringend ins Krankenhaus zu fahren, nur weil an der OP ein Arztkollege ein paar Euro verdienen wird?

Der Junge hat sich offenbar schon bei der Polizei so reingeritten mit seiner Aussage, dass da jemand so dermaßen geschockt gewesen ist, dass er bereit ist im Interesse des Jungen das alles wieder zu vergessen, und hat ihm den guten Rat gegeben, ohne Anwalt nichts mehr zu sagen. Das sollte doch wohl eigentlich ausreichend sein, damit der Groschen fällt.

Sicherlich kann der Anwalt (evtl.) mit ein paar Telefonaten
beim Staatsanwalt etwas positiv auf diesen einwirken. Jetzt
kommt aber mein Kernproblem dabei. Was wenn der Staatsanwalt
von sich aus die Sache sowieso eingestellt hätte. Dann kann
ich mir die 300,-€ für ein paar mal telefonieren sparen.

Hätte der Hund, … Hätte der Junge nicht so einen Blödsinn gemacht, müsste er sich heute um das ganze Thema keinen Kopf machen. „Hätte“ nützt nur nichts. Er ist heute in der Situation, ein Polizeibeamter hat ihm den deutlichen Rat gegeben, ein Anwalt jetzt ebenfalls, jetzt muss er einfach sehen, was er damit macht. Zu seinem Glück gezwungen wird niemand.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

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Hallo,

Du tönst damit zwar mein Weltbild etwas grauer, aber danke für
den Einblick in die Praxis.

Ja, das ist oft das eigentlich Schlimme gerade vor dem Jugendrichter. Es wird mal Blödinn gemacht, der über das Maß hinausgeht, was man übersehen könnte, aber wenn das in der Familie entsprechend beantwortet wird, haben alle Beteiligten eben ein gutes Gefühl, und dies trügt auch selten. D.h. da stehen die beiden Damen/Herren in schwarz auf, und beeindrucken noch entsprechend, und dann Schwamm drüber. Die Leute findet man kein zweites Mal vor dem Richter.

Aber das wird leider mehr und mehr zur Ausnahme. Und wenn man sich dann anhört, was die Jugendgerichtshilfe oft zu berichten weiß, dann fällt es gelegentlich ganz schön schwer, jemandem noch eine Chance zu geben, und ihn nicht gleich zum Opfer (leider empirisch gut unterlegter) Vorurteile werden zu lassen. Und es gibt dabei auch recht klar abgegrenzte Bevölkerungsteile. Das ist dann schon ein echtes Aha-Erlebnis, wenn dann mal aus Kreisen sozial schwacher oder bei Kindern mit Migrationshintergrund tatsächlich mal Eltern auftauchen, und dann auch zeigen, dass sie Erziehung ernst nehmen, und sich mit dem Fehltritt des lieben Nachwuchses auch wirklich auseinander gesetzt haben. Ich war damals in Gifhorn unterwegs, wo eine verfehlte Ansiedlungspolitik ganze Stadtviertel ausschließlich mit Spätaussiedlern hat entstehen lassen. Da hat man dann Verhandlungstage, an denen einem ausschließlich kaum der Sprache mächtige Jugendliche allein gegenüberstehen, denen die Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit, aber auch die Gleichgültigkeit gegenüber dem, was da vor Gericht passiert ins Gesicht geschrieben steht. Da kommt man schnell bei Schema-F an, und ist dann ganz verwundert, wenn da mal jemand mit Eltern auftaucht, alle ein anständiges Deutsch sprechen, und es in der Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe heißt, dass der Delinquent ein toller Schüler sei und in diversen Vereinen engagiert ist. Da haben wir uns dann am Tisch über Eck angeschaut und sind fast rot geworden, weil wir die Sache eigentlich schon angehakt hatten.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Beschuldige haben
oft einen wahnsinnig guten Riecher dafür genau die Bemerkung
zu machen, die die Sache garantiert verschlimmbessert, weil
sie Dinge auf den Tisch bringt, über die Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gericht zu dem Zeitpunkt noch gar nicht
gestolpert waren.

Vor kurzem habe ich folgende Aussage in einem Polizeiprotokoll gelesen, es ging um Diebstähle von Autoradios, der Beschuldigte war grundsätzlich geständig und die Polizei versuchte aufzuklären, inwieweit bislang ungeklärte Delikte ihm zuzuordnen sind:

Polizei: Am xx.xx.xxxx wurde von XY eine Anzeige wegen einer Sachbeschädigung erstattet, dass bei seinem Auto die Scheibe eingeschlagen wurde. Haben Sie damit etwas zu tun?

Beschuldigter: Nein.

Polizei: Warum können Sie das ausschließen?

Beschuldigter: Weil die Anzeige des XY nicht stimmen kann.

Polizei: Warum nicht?

Beschuldigter: Ich präzisiere, dass ich mit der Sache schon etwas zu tun habe, die Anzeige ist aber sicherlich falsch. Ich habe sicherlich nicht mutwillig die Scheibe eingeschlagen, da ich keine mutwillige Sachbeschädigung begehe. Ich habe die Scheiben nämlich immer nur dann eingeschlagen, wenn ich aus dem Auto das Radio oder Bargeld wegnehmen wollte. Ich habe da also sicher keine Sachbeschädigung begangen, sondern entweder das Radio oder das Geld aus diesem Auto genommen. In diesem Auto konnte ich aber nichts finden.

Solche Aussagen tragen zwar zur allgemeinen Erheiterung aller Prozessbeteiligten bei, sind aber für einen Beschuldigten nicht besonders vorteilhaft. Auf Grund dieser Aussage konnte die Staatsanwaltschaft eine ungeklärte Anzeige wegen Sachbeschädigung dem Beschuldigten zuordnen und es wurde daraus eine Verurteilung wegen versuchten Einbruchsdiebstahls…

Gruß
Tom