Schwerer Eingriff in der Straßenverkehrsordung

Hallo, äm ich fange einfach mal an…

Eines Nachts um ca. 1 Uhr in den Sommerferien habe mein Cousin und ich mich aus dem Fenster von meine Oma abgeseilt um draueßen (auf gut Deutsch) Scheiße zu bauen. Als wir dann draußen waren wussten wir nicht ganz was wir machen sollen. Daher haben wir einen Kollegen abgeholt. Mit dem haben wir (weil wir dumm waren) Gully Deckel auf die Straße gestellt,1 Blumenkübel, eine Straßensperre gebaut einen Einskaufswagen so wie einen Anhänger auf die Straße gestellt. Die Polizei erwischte einen Kollegen von uns… er sagte meinen Namen und den meines Cousines musste ich sagen. Nun als ich bei der Polizei eine Aussage machte… sagte er, er tut so als ob er nichts gehört habe und meinte ich solle mir einen Anwalt nehmen und nicht sagen das ich mit ihm gesprochen hätte…
Keine Ahnung warum. Er sagte ich solle mir einen Anwalt nehmen damit ich weiß wie ich mich ausdrücken solle… klingt sehr unsinnig. Naja aber als Ersttäter denke ich das man sich 300€ sparen kann oder? Allerdings möchte ich nicht am Ende Bewährung bekommen da ich Bankkaufmann werden möchte und wenn ich Bewährung bekomme und ist sowas extrem negativ für mein Job. Da es ja notiert wird das ich vorbestraft bin. Die Frage ist jetzt also ob ich mir den Anwalt nehmen soll? Mein Kollege hat keinen und er meint es wird sozialstunden geben. Irgendwie sagten die Polizisten sie kennen sich in solchen Fällen überhaupt nicht aus. Sie können keine bezügliche Strafe nennen die es für uns geben köntne bzw. geben wird. Wir waren zur Tatzeit alle 14 Jahre alt.

Ich hoffe ihr versteht meine Frage jetzt…
Bräuchte bald wie möglich antworten…

Schreibe auch gerne den Text nochmal neu wenn ihr den Sachverhalt nicht versteht und versuche mich besser auszudrücken.
Bin für jede Antwort dankbar!

Grüße

Äh… kann ein Anwalt schaden? Wohl kaum. Kann er nützlich sein? Aber sicher. Wenn es dir das nicht wert ist, weiß ich auch nicht. Was genau sollen wir dir dann noch erzählen?

Levay

Natürlich kann es nichts schaden… Aber was bringen 300€ wenn ich mit der gleichen Strafe davon komme wie ohne?

Ich meine so als Ersttäter… haben die wirklich einen Anwalt nötig? Habe schon so in Filmen gesehen das da gesagt wird… ein „ausrutshcer“ kann jedem mal passieren.

Ich hätte ja kein Problem Sozialstunden zu machen. Aber wenn ich Bewährung bekomme,ist meine Zukunft geknickt. Aber mein Freund meint Anwalt wäre unsinnig. Die Polizisten kennen sich auch mit der Strafe nicht aus. Das wäre das nächste auf deine Frage was ihr noch dazu sagen sollt^^ Was für strafen es so geben kann? Es ist ja nichts schlimmes passiert bei der Sache. Nur das ein Autofahrer hart bremsen musste. Weiß aber nicht ob er sich gemeldet hat.

Du fürchtest, du könntest eine Vorstrafe erhalten. Und trotzdem willst du keine 300 Euro ausgeben, obwohl du diese Vorstrafe doch offenbar um jeden Preis verhindern willst?

Mir leuchtet die Logik nicht ein.

Zum möglichen Strafmaß: § 315 b StGB. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

"(1) Wer die Sicherheit eines anderen Menschen dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt, oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet oder
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Levay

PS. Wie alt bist du eigentlich? Kommt bei dir die Anwendung von Jugendstrafrecht in Frage? Oder ist sie sowieso von vornherein ausgeschlossen?

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Der Jung ist 14, also seit ein paar Monaten erst strafmündig.
Ein Pkw musste stark bremsen - also niemand geschädigt (Gefährdet schon - aber auch nur, wenn dieser Pkw-Fahrer bekannt ist).

Was soll dabei rauskommen??? Es war, wenn auch ein gefährlicher, Dumme-Jungen-Streich.

Wenn du verurteilt wirst, in welcher Form und zu was auch immer , bist du (rein rechtlich gesehen) vorbestraft.

Da gibt es aber noch das sogenannte „Führungszeugnis“ - im Amtsdeutsch „Eintrag im Bundeszentralregister“. Und hier werden nur Straftaen eingetragen, die über 90 Tagessätze, bzw. Freihatsstrafen ab 3 Monate.
Und alles was da nicht drin steht wird auch niemals dein möglicher zukünftiger Arbeitgeber erfahren können .

Näheres steht z.B. hhier
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Also, ruhig bleieben, Reue zeigen und alles wird (vielleicht) gut

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Hallo Levay,

Zum möglichen Strafmaß: § 315 b StGB. Gefährliche Eingriffe in
den Straßenverkehr.

"(1) Wer die Sicherheit eines anderen Menschen dadurch
beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt, oder
    beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet oder
  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde
Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft."

Schon mal was von Jugendstrafrecht gehört?

PS. Wie alt bist du eigentlich? Kommt bei dir die Anwendung
von Jugendstrafrecht in Frage? Oder ist sie sowieso von
vornherein ausgeschlossen?

Schon mal was von Lesen gehört?

Heinrich
(entsetzt ob so viel geballter Inkompetenz)

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Hi
sei mir nicht böse, aber bei deinen Schwierigkeiten, dich hier im Forum rechtssicher auszudrücken,wäre eine Hilfe nicht schlecht.
Ob das ein Anwalt ist, musst du, bzw. deine Eltern, entscheiden.

ME müsste sich auch noch die Jugendgerichtshilfe der zuständigen Kommune bei dir melden, sonst melde du dich doch mal bei denen (ist dem Jugendamt angegliedert).

Gruß
HaWeThie

Schon mal was von Jugendstrafrecht gehört?

PS. Wie alt bist du eigentlich? Kommt bei dir die Anwendung
von Jugendstrafrecht in Frage? Oder ist sie sowieso von
vornherein ausgeschlossen?

Schon mal was von Lesen gehört?

Heinrich
(entsetzt ob so viel geballter Inkompetenz)

Hallo Heinrich, oder Boris oder wie auch immer

der Levay hat einfach nur überlesen, wie alt der Bengel ist - das war sein einzigster Fehler.
Und EIN Fehler hat wohl nix mit „geballter Inkompetenz“ zu tun.
Zumal der Levay hier mit die besten, fundiertesten und aussagekräftigsten Meinungen abgibt.

Von dir kam ja gar nichts - ausser Meckern !

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Hallo,

ganz ehrlich, mir sträuben sich die Nackenhaare, wie man bei so einem Tatvorwurf ohne Anwalt ins Rennen gehen kann! Natürlich ist es ein erster Ausrutscher, aber wir wollen mal nicht die Schwere des Vorwurfs außer Acht lassen und auch nicht die Tatsache, dass da jemand ja auch gerade erst strafmündig geworden ist. D.h. da fängt es gerade überhaupt erst an interessant zu werden, und dann gleich so ein Klopfer der schon eine andere Dimension hat, als mal eben eine Flasche Cola im Supermarkt mitgehen zu lassen. Wir reden hier von ganz konkreter Gefährdung einer Vielzahl von Menschenleben! Glück gehabt, dass nicht viel passiert ist, aber das ist ja nun nicht dein Verdienst.

Vor diesem Hintergrund sollte man schon mal einen Blick in die Ermittlungsakte nehmen, und der ist nun mal nur über den Anwalt möglich. Nach dem Blick in die Ermittlungsakte kann man dann eine Strategie entwickeln einerseits ehrlich zu sein, sich andererseits aber auch nicht tiefer reinzureiten als es nach Stand der Ermittlungen notwendig ist. Beschuldige haben oft einen wahnsinnig guten Riecher dafür genau die Bemerkung zu machen, die die Sache garantiert verschlimmbessert, weil sie Dinge auf den Tisch bringt, über die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gestolpert waren. Nichts gegen einen gesunden Masochismus, aber ob das wirklich sein muss? Und hier spricht keine blanke Theorie, sondern jemand der auch mal einige Monate in Jugendsachen für die StA durch die Amtsgerichte des Bezirks getingelt ist.

Also geh brav zu einen netten Anwaltskollegen und lass Dich von dem vertreten. Wenn der nicht gerade auf Konflikt aus ist, dann wird dies auch vor Gericht überhaupt nicht negativ gesehen.

Gruß vom Wiz

Hallo Hatchbeck,

du hast ja recht. Ich gebe zu, es war unsachlich; ich habe mich nur geärgert über die ungerechte (und allerdings ebenso unsachliche) Behandlung einer von mir im Brett ‚Recht‘ gestellten Frage, die mir sehr am Herzen liegt, u.a. auch deshalb, weil ich mich z.Zt. um eine verzweifelte Familie kümmere, die ihren Sohn durch Suizid verloren hat.

Und an Levay:
Natürlich bist du kompetent, und ich sehe ja auch deine Verdienste. Umsomehr hat haben mich eure für mich schwer nachvollziehbaren Reaktionen verletzt. Ich habe vielleicht zu kompakt geschrieben in dem Bemühen, meine emotionale Beteiligung nicht durchscheinen zu lassen.
Ich bitte dich also, meine Entschuldigung anzunehmen. ICH bin sicherlich der Letzte, der jemanden verletzen will.

Grüße
Heinrich

Erstmal danke für alle antworten.

Also was ist denn wenn ich Bewährung bekomme für 4 Monate oder ähnliches?

Das wird ja dann auch ins Führugszeugnis eingetragen wnen ich das jetzt richtig haben oder?

Ganz simple Frage der Mathematik.
Ist es Dir 300€ wert, euinen Schaden abzuwenden, der Dich ggf. das Tausendfache kostet?
Ich habe das für mich entschieden und zahle bei ähnlicher Relation von Prämie/Versicherungssumme meine Hausratversicherung. Jedes Jahr, nicht bloß einmalig.
Alles klar?
Ansonsten: Halte Dich an den Rat vom Jörg.

Gruß
BeLa

Hi Benjamin,

Nun als ich bei der Polizei eine Aussage machte… sagte er, er tut so als ob er nichts gehört habe und meinte ich solle mir einen Anwalt
nehmen und nicht sagen das ich mit ihm gesprochen hätte…

Weil Du Dich durch Deine Aussage wahrscheinlich in Teufels Küche gebracht hättest. Es wurde ja bereits gesagt dass das kein Lausbubenstreich mehr ist, was ihr da verzapft habt.
Auch von mir ein paar Gedankenanregungen:
Wieviel Erfahrung mit Anwälten, Gerichten und Polizei hat Dein Freund?
Der Polizist hat es gut mit Dir gemeint und Dir einen Rat gegeben.
Den gleichen Rat hast Du hier von äusserst kompetenten Leuten erhalten die sich wirklich in diesen Dingen auskennen.
Wenn Du das bei der Polizei so gesagt hast wie hier, dann war Deine Tat vorsätzlich geplant. Das ist erschwerend.
Nimm den Rat an und gehe zu einem Anwalt. 300 Euronen sind viel Geld, im Gegensatz zu den eventuellen Folgen aber Kleinkram.

Gruss Jakob

anderer Vorschlag
Hallihallo,

abgesehen vom Anwalt: Du kannst dich auch an die Jugendgerichtshilfe bei euch im Landkreis wenden. Die werden sowieso früher oder später von dem Strafverfahren informiert und geben ggf. auch eine pädagogische Stellungnahme zu der ganzen Geschichte ab.

Die JGH macht keine Rechtsberatung, ersetzt also keinen Anwalt. Aber du kannst zumindest im Groben erfahren, wie die ganze Geschichte weiter läuft. Vielleicht hilft dir das auch bei der Entscheidungsfindung.

Beim Jugendamt kannst du erfahren, wo die für dich zuständige JGH sitzt. Oder du gugelst einfach nach „Jugendgerichtshilfe“ und dem Namen deines Landkreises.

Grüße

Mira

Hallo alle zusammen,

ich muss hier ganz erlich meinen Vorredner zustimmen und muss sagen das du glück gehabt hast das nichts passiert ist ( anderen Personen ).

Nimm den Rat an der dir hier schon so oft gesagt wurde und nimm einen Anwalt.

IN DEUTSCHLAND MUSST DU IN EINER BV NICHTS SAGEN WAS DICH SELBST O. EINEN IN §52 STPO genannte Personen einer Straftat / OWI bezichtigt.

DAS was ihr gemacht habt ist kein dummer streich mehr das ist eine Straftat, und eig. bin ich dafür das auch jugendlich wegen so etwas mind. 4 Wochen dauerarest bekommen und anschließend noch 120 Arbeitsstunden aufgebrummt bekommen!

LEBENSGEFAHR FÜR AUTOFAHRER

glg
stephan

DAS was ihr gemacht habt ist kein dummer streich mehr das ist eine Straftat, und eig. bin ich dafür das auch jugendlich wegen so etwas mind. 4 Wochen dauerarest bekommen und anschließend noch 120 Arbeitsstunden aufgebrummt bekommen!

LEBENSGEFAHR FÜR AUTOFAHRER

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Vorschlag
Keine Aussage bei der Polizei - okay.
Dann geht die Akte zum Staatsanwalt - und DER entscheidet wie es weitergeht

  1. Möglichkeit: Einstellung (aus welchen Gründen auch immer) -> kein Anwalt nötig
  2. Möglichkeit: Strafbefehl (Arbeitsstunden etc.)
  • wenn du mit der Höhe des Strafbefehles leben kannst dann gut -> kein Anwalt nötig
  • wenn dir die Strafe zu hoch ist -> zum Anwalt und Widerspruch
  1. Möglichkeit: Gerichtsverhandlung -> auf zum Anwalt

Also erstmal abwarten was passiert, dann handeln.

Hallo zusammen,

bin ich die Einzige, die sich fragt was eigentlich die Erziehungsberechtigten dazu sagen? Ich hätte eher erwartet, dass Mutter/ Vater/ Oma hier nachfragen, wien sie ihren Schützling nun aus der Scheiße holen können. Den Schuh finde ich für einen meinetwegen mittlerweile 15/16jährigen schlicht zu groß.

Wir waren zur
Tatzeit alle 14 Jahre alt.

Viele Grüße
Ramona

Hallo,

Keine Aussage bei der Polizei - okay.
Dann geht die Akte zum Staatsanwalt - und DER entscheidet wie
es weitergeht

  1. Möglichkeit: Einstellung (aus welchen Gründen auch immer)
    -> kein Anwalt nötig

Vielleicht wird aber genau deshab eingestellt, weil ein Anwalt einen guten Job gemacht hat? Ganz ehrlich, diese Antwort zeugt nicht gerade von weitergehenden Kenntnissen in der praktischen Anwendung des Straf- und Strafverfahrensrechts. Gerade in dieser Phase des Verfahrens macht sich der Anwalt oft bezahlt, denn dessen Aufgabe fängt nicht erst da an, wo sich die Beteiligten vor Gericht treffen. Besonders angenehme Fälle sind immer die, die man mit passender Schutzschrift nach Akteneinsicht schon an dieser Stelle abbiegen kann. Da muss man dann ggf. auch mal mit einem Staatsanwalt ein paar Mal nett telefonieren, etwas wegen einer Auflage verhandelt, gegen die eingestellt werden könnte, … Erst nach Anklageerhebung einen Anwalt zu beauftragen kostet nicht weniger in Geld, verschenkt aber die große Chance die Sache ggf. schon vorher zu klären.

  1. Möglichkeit: Strafbefehl (Arbeitsstunden etc.)
  • wenn du mit der Höhe des Strafbefehles leben kannst dann
    gut -> kein Anwalt nötig

Schon mal in § 79 JGG geschaut? Offenbar nein, sonst wüsstest Du, dass gegen Jugendliche keine Strafbefehle erlassen werden können/dürfen.

  • wenn dir die Strafe zu hoch ist -> zum Anwalt und
    Widerspruch

Aufgrund obiger Thematik obsolet

  1. Möglichkeit: Gerichtsverhandlung -> auf zum Anwalt

Falsche Antwort s.o.

Also erstmal abwarten was passiert, dann handeln.

Ganz sicher kein guter Rat

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

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Hallo,

bin ich die Einzige, die sich fragt was eigentlich die
Erziehungsberechtigten dazu sagen?

Nein, ganz sicher nicht.

Ich hätte eher erwartet,
dass Mutter/ Vater/ Oma hier nachfragen, wien sie ihren
Schützling nun aus der Scheiße holen können. Den Schuh finde
ich für einen meinetwegen mittlerweile 15/16jährigen schlicht
zu groß.

Sehe ich auch so, bringt aber nichts. Man kann die Eltern hier ja nicht an den PC zitieren um ihnen mal gehörig den Marsch zu blasen. Aber leider erlebt man es in einer großen Zahl der Fälle, dass die Eltern ihre Sprösslinge nicht mal vor Gericht begleiten. Das kommt zudem auch bei Richtern und Staatsanwälten gar nicht gut an, denn es zeigt, dass die Familienstrukturen nicht so sind, wie sie sein sollten, und insoweit gibt es bei der Sozialprognose schon mal gleich Abstriche. Nichts sehen Richter und Staatsanwälte lieber, als wenn sich die Eltern kümmern, schon „hausintern“ angemessene Reaktionen gezeigt haben und zu entsprechenden Sanktionen gegriffen haben. Dann weiß man, dass es hier eigentlich eines großen staatlichen Strafanspruchs bedarf, und dass man in der Familie schon Sorge tragen wird, dass es bei einem einmaligen Ausrutscher bleiben wird. Wenn man dann auch noch durch Einschaltung eines moderat agierenden Anwalts zeigt, dass die Sache ernst genommen wird, und die rechtstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, richtig mit der Sache umzugehen, gibt dies auf jeden Fall kräftig Pluspunkte.

Nichts ist schöner, als wenn einem ein Richter sagt, dass der Mandant aufgrund des familiären Hintergrunds nicht zur üblichen Klientel des Gerichts zählt, und das Gericht davon ausgeht, dass die in der Familie getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, und der Staatsanwalt mit dem Kopf nickt (wie ich es gerade vor ein paar Wochen wieder erleben durfte).

Gruß vom Wiz

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