Schwerer Motorradunfall mit Folgen

Hallo alle zusammen,

ich habe ein echt dringendes und wichtiges Anliegen. Bin total fertig und brauche Hilfe. Es geht um eine eng befreundete Familie wie folgt:

Der Sohn der Familie hatte am 25. 3. 2011 einen schweren Motoradunfall. Bei diesem verlor er sein Bein bzw. musste amputiert werden. Furchtbar mit 23 Jahren, sportlich und das Leben noch vor sich…
Bei diesem Unfall war sein bester Freund hinten drauf. Sie waren ganz klar schuld. Es passierte beim Überholvorgang. Der Autofahrerin auf welches sie aufgefahren sind, ist wohl ausser am Auto nichts passiert. Jetzt kommt es aber:

Die Familie ist bei der LVM versichert.

Am 14.3.2011 hat der Vater dort das Motorad seines Sohnes vesichern lassen. Am 28.3.2011 (3 Tage nach dem tragischen Unfall), hat er den Unfall bei Herrn Schwab gemeldet. Dieser meinte, er habe alles im PC gespeichert aber noch nichts veranlasst. Er hat in ausgefragt bzgl. dem Schaden am Motorad, dem Beifahrer etc. Danach hat er komischerweise sogar bei der Familie des Beifahrers angerufen um zu erfahren, was dieser für Schäden durch den Unfall hat. Den Namen hatte er von dem Vater erfahren. Dieser dachte sich da nichts dabei.

Jetzt liegt mir hier ein Versicherungsschein vonm 28. 3. 2011 wie folgt vor:

Kraftfahrtversicherung wegen Wiederinkraftsetzung
Versicherungsbeginn 14. 3. 2011
Versicherungsumfang:
LVM Auto Plus Kfz-Haftpflicht: 100 MIO € pauschal (Personenschäden 8 MIO € je geschädigte Person) Umweltschadengesetzt: 5 MIO € je Schadensereignis, max. 10 MIo pro Jahr.

Kasko = Risiko ist nicht versichert
Insassenunfall = Risiko ist nicht versichert

Beitrag vom 14. 3. bis 30. 6. 2011 42,55 €

Die beiden Pos. Kasko und Insassenunfall machen mir zwer zu schaffen. Ist es so wie ich vermute, dass der Junge dann auf dem Schadensersatz/Schmerzensgeld seines besten Freundes sitzen bleibt, der ebenfalls sehr schwer verletzt wurde? Oder zahlt die Versicherung?

Was ist mit den Unfall bzw. Abschleppkosten nach dem Unfall? Zahlt da die Versicherung?

Ich wäre Euch über baldige Antwort sehr verbunden und danke Euch allen schon jetzt recht herzlich.

Bei Personenschäden IMMER Anwalt einschalten
Bei schweren Personenschäden IMMER einen Anwalt einschalten.
Keine eigenen Erklärungen gegenüber Dritten (Geschädigten etc.) abgeben.

Sorry, aber bei so einer wichtigen Sache reicht es als Unwissender nicht, in Foren nachzufragen.

Die Familie ist bei der LVM versichert.

Am 14.3.2011 hat der Vater dort das Motorad seines Sohnes
vesichern lassen.

Dann müsste dem Vater eine Kopie des Kfz-Antrages vorliegen und darauf kann man erkennen welcher Versicherungsschutz besteht.

Ansonsten wie schon mitgeteilt, schnellstens Kontakt zu einem Anwalt herstellen!

Also zunächst besteht unstrittig Versicherungsschutz für Haftpflicht und damit auch für Schadenersatzansprüche des Freundes, für die Abschleppkosten des eigenen Fahrzeugs eher nicht.

Wurden denn Vollkasko und Insassenunfall beantragt ? wenn ja, muss man natürlich per Anwalt gegen Herrn Schwab (Vermittler ?) vorgehen.

Der generelle Rat, zum Anwalt zu gehen, ist Geschmacksache. Wer dem folgt, braucht sich über steigende Prämien nicht zu wundern und zwar sowohl in der Kfz- wie in der RS-Versicherung.

Die beiden Pos. Kasko und Insassenunfall machen mir zwer zu schaffen.

Das könnte mit der Wiederinkraftsetzung zusammnehängen.

Ist es so wie ich vermute, dass der Junge dann auf
dem Schadensersatz/Schmerzensgeld seines besten Freundes
sitzen bleibt, der ebenfalls sehr schwer verletzt wurde? Oder zahlt die Versicherung?

Das ist Sache der Haftpflicht, die ja offenbar besteht.

Was ist mit den Unfall bzw. Abschleppkosten nach dem Unfall?
Zahlt da die Versicherung?

Nicht für das Fahrzeug des Unfallverursachers.

Hallo,

Die Nerven in so einer Situation zu behalten ist das Wichtigste, denn sonst ist ggf. der finanzielle Schaden größer. Den persönlichen Schaden der beiden, kannst Du nicht verändern!

Danach hat er komischerweise sogar bei der
Familie des Beifahrers angerufen um zu erfahren, was dieser
für Schäden durch den Unfall hat.

Normal, da der Freund den Verursachen verklagen kann und somit muß die Haftpflichtvers. des Motorrades, hier auch die Kosten des Freundes tragen.

Ist es so wie ich vermute, dass der Junge dann auf
dem Schadensersatz/Schmerzensgeld seines besten Freundes
sitzen bleibt, der ebenfalls sehr schwer verletzt wurde? Oder
zahlt die Versicherung?

Ja, siehe oben!

Was ist mit den Unfall bzw. Abschleppkosten nach dem Unfall?
Zahlt da die Versicherung?

Da es hier eine Auto PLUS ist, könnte ein Schutzbrief mit eingeschlossen sein, der die Abschleppkosten mit übernimmt.

GANZ WICHTIG!
Dieser Unfall muß auch den privaten Unfallversicherungen gemeldet werden.
Hier geht es ggf. um viel Geld!
Bitte da auch auf den Abschlußbericht hinweisen, der je nach Gesellschaft zw. 12-24 Monaten vorliegen muß und aber selbst beantragt werden muß von den Versicherungsnehmern!

Ich wäre Euch über baldige Antwort sehr verbunden und danke
Euch allen schon jetzt recht herzlich.

Kopf hoch und bei Fragen, fragen!

VG René

Der generelle Rat, zum Anwalt zu gehen, ist Geschmacksache.

Es geht hier um einen schweren Personenschaden, und nicht um einen Glasbruch…

TOP Antwort!