angenommen man mietet sich ein haus neu an was man zwar besichtigt hat aber da die alt mieter noch drinn sind bekommt man ein schweren mangel nähmlich ein wasser einbruch nicht mit. wenn man dann ins haus einziehen möchte bzw. renovieren will stellt man aber fest das an einem badzimmer dach fenster es reinregnet und zwar schwer und schimmel ist auch vorhanden, könnte man in solch einem fall vom mietvertrag zurück treten oder muß man einziehen und für den fall das man einziehen muß um wieviel kann die miete gemindert werden und was wäre dabei zu beachten das man seine rechte durchgesetzt bekommt.
Als erstes muss man dem VM den Mangel melden. Aus Beweisgründen am besten schriftlich. Reaktion abwarten, wenn nichts passiert: Termin setzen. Zur Mietminderung und zum weiteren Vorgehen sinnvollerweise einen Rechtsbeistand konsultieren. Man kann dabei sehr viel falsch machen.
Ein Mangel als solches rechtfertigt keine Sonderkündigung.
vnA
Moin,