Schwester Anspruch auf Wohnung?

Hallo!

Ich hab da eine ziemlich schwierige Frage… und möchte nicht direkt beim Amt nachfragen, da diese es vll nicht wissen oder gar mit Absicht falsche Antworten geben.

Es geht um folgendes Problem:
Meine Schwester wird heute von zu Hause ausreißen… dazu zu sagen ist, dass ich selbst schon vor drei Jahren in ein Frauenhaus gegangen b in, eben aufgrund meines Vaters (arabischer Herkunft und Details möchte ich hier nicht breittreten…).
Ich selbst bin also in eine andere Stadt gegangen, hab dort mein Abi nachgeholt und nach 3 Monaten Frauenhausaufenthalt eine WOhnung vom für mich zuständigen Sozialamt bekommen.

Meine Schwester bricht jetzt ihre Fachhochschule ab und wird heute Abend in der gleichen Stadt eintreffen.
Problem ist, dass ich sie aufgrund von Platzmangel n icht für längere Zeit bei mir aufnehmen kann! Momentan wohne ich mit meinem Freund zusammen in einer 2 Zimmerwohnung + 2 Kaninchen :wink:. Natürlich könnte man sie für 2 Wochen oder so bei uns im Wohnzimmer wohnen lassen, jedoch hat sie, weder ich Geld um eine Wohnung für sie, noch die Kaution zu bezahlen.
Da sie hier erstmal ohne Arbeit und Aussichten herkommt, würde sie ja in den Bereich des Sozialamtes oder Arbeitsamtes fallen. Würden die ihr bei einer WOhnung helfen? Oder würden diese sagen, dass sie ja einen Unteschlupf hätte, auch wenn der aus bloß einer Couch mitten im Wohnbereich bestehen würde??

Über schnelle Antworten wäre ich wirklich sehr erfreut… da diese gesamte Situation so schon anstrengend genug ist… vor allem alle Ämter vorzeitig zu informieren, dass ich selbst momentan eine Auskunftsperre habe, falls der Vater wieder in Wutausbrüchen irgendwo versuchen würde, auskunft über mich zu erhalten.

Lieben Gruß,
Mira

Hallo,

bei unter 25jährigen ALGII-Beziehern wird ein Auszug aus der elterlichen Wohnung nur genehmigt, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.

Dies kann z.B. sein, dass ein Elternteil Alkoholiker ist, häusliche Gewalt oder sexueller Mißbrauch u.ä…

Was Erstausstattung der Wohnung, Kaution u.ä. anbelangt, so werden solche Leistungen ggf. vom Träger als Einmalleistung oder auch in Form eines rückzahlbaren Darlehens finanziert.

Wichtig ist, den Träger ansprechen und eine Klärung erzielen.

Gruß, Bernd

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Hi,

ergänzend zu der anderen Antwort möchte ich noch hinzufügen, dass man deine Schwester nicht darauf verweisen kann, auf Dauer auf deinem Sofa zu „wohnen“. Wenn die Gründe für eine eigene Wohnung schwerwiegend sind, steht sie ihr auch zu. Leider schreibst du nicht, wie alt deine Schwester ist. Evtl. könnte man sich zwecks Beratung und Unterstützung auch an das Jugendamt wenden (auch wenn sie schon über 18 ist, ich glaube so bis 20 werden die bestimmt auch noch helfen). Oder du könntest dich vielleicht auch an die Sozialarbeiterinnen des Frauenhauses wenden, in dem du mal warst.

Gruß
Nelly