Schwester bei mir gemeldet zahlt aber keine miete

Guten tag,

ich habe folgendes problem:

Meine Schwester wohnt seid fast einem Jahr bei mir zur untermiete…einen Mietvertrag hat sie jedoch nicht, auch keinen untermietvertrag. Jetzt zahlt sie mir aufgrund meinungsverschiedenheiten keine Miete und Nebenkosten. Da sie mich immer wieder enttäuscht obwohl ich ihr schon viele male geholfen habe wollte ich sie jetzt rausschmeißen zumindest für ein paar tage. Die polizei sagte mir aber die können nichts machen da sie bei mir gemeldet ist und ich solle mich beim amtsgericht informieren. Was kann ich tun? Ich möchte das sie meine wohnung verlässt.

sorry das ist ein fall für den anwalt oder wirklich beim amtsgericht nachfragen
wenn du nichts unerschrieben hast bezügl. ihrem einzug dann ist sie gast und den kann man schon vor die tür setzten
aber klär das mit der anmelung welche belege sie vorgelegt hat die vielleicht nicht ok waren
über eine rückmeldung würde ich mich freuen

Hallo!
Soweit ich das sehe habt ihr einen mündlichen Untermietvertrag. Das heißt, du musst die Miete einklagen bei Gericht und später eine Zwangsräumung über den Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Das wäre zumindest der offizielle Weg.

Hallo, da sollten Sie einen Fachanwalt für Mietrecht fragen - das fällt unter Rechtsberatung.
MfG USKO

setzte ihr schriftlich eine Frist bis zum… mit dem Hinweis, das wenn sie bis dahin nicht ausgezogen ist, ihre persönlichen Dinge auf ihre Kosten eingelagert bzw. an die Caritas gespendet werden und baue ein neues Schloß ein.
Gleichzeitig mach ihr eine Rechnung über die noch nicht geleisteten Zahlungen auf und drohe ihr mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. (für den du allerdings keine Grundlage hast, das es keinen Mietvertrag mit deiner Schwester gibt)

Vorsorglich kannst du sie ja zwangsweise beim Einwohnermeldeamt aus deiner Wohnung abmelden.

Hat allerdings zur Folge, das ihr wahrscheinlich lebenslang Krach habt oder die Verbindung zerreist.

Viel Erfolg

Untervermieung
War sie beim Vermieter gemeldet? Wenn nicht malmit dem Vermieter reden, ob er nicht schriftlich deine Schwester auffordern könnte, die Wohnung zu verlassen.
Ansonsten einfach Schloss wechseln. Deine Schwester hat keinerlei Rechte an der Wohnung, da sie nicht im Mietvertrag steht. Dass sie sich bei dir polizeilich angemeldet hat, konntest du doch nicht wissen *Augenzwinker*. Du hattest sie lediglich als Gast aufgenommen „Stimmts???“ Na jedenfalls müsstest du das sagen.
Pass aber auf, es könnte passieren, dass sie dich dann versucht anzuschwärzen, da sie ja Miete an dich gezahlt hatte. Also wenn keine Zeugen dabei waren, weißt du natürlich auch davon nix :smile:
Ist alles nicht so schön, aber mit Sicherheit der unkomplizierteste Weg.
Ansonsten müsstest du nämlich klagen gegen deine Schwester und das ist auch nicht so schön.
Hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo,

da hat die Polizei recht. Da muss das Gericht ran, anders geht es nicht. Das würde ich mir aber zweimal überlegen, immerhin ist es eine Verwandte, und keine weitläufige Bekanntschaft. Das könnte erst recht zum Bruch führen.

Hallo.
Sie kündigen Ihrer Schwester das Untermietverhältnis wegen Zahlungsverzug:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Kann leider nicht helfen

Guten Morgen,
wenn Ihre Schwester ohne „Erlaubnis“ bei Ihnenn wohnt, können Sie sie schon vor die Tür setzen. Aus Ihren Schreiben geht jedoch nicht hervor, ob Ihr Vermieter von der Mitbenutzung der Schwester Kenntnis hat. Wenn ja, kann er das verbieten (dazu müssten Sie ihn bitten, indem Sie irgend welche „Ausreden“ erfinden-z.B.-dass Sie die Miete nicht zahlen könnten, wegen ihr usw.) Das hilft meist sehr gut.
Wenn der Vermieter davon nichts weiß, können Sie fristgemäß (als dringenden Nachweis schriftlich mit Einschreiben/Rückschein-das ist sehr wichtig!!!)der Dame das Wohnrecht kündigen. Zieht sie nicht aus, deponieren Sie die persönlichen Sachen von ihr in einem Schließfach(bei der Bahn z.B.) und tauschen Ihr Wohnungsschloss aus. Das dürfen Sie auch ohne Genehmigung des Vermieters, Sie müssen nur das Orginalschloß aufbewahren.
Die Antwort der Polizei ist nur indirekt richtig. Diese darf nur eingreifen, wenn Gefahr droht. Per Gericht könnten Sie auf Zivilrechtlicher Basis eine Verfügung erwirken, die den Auszug Ihrer Schwester bestimmt.
Haben Sie keine Eltern, die das auf „normale Basis“ mit regeln könnten?
Alles Gute Ihnen

von Waldi 64

Hallo,

die Antwort, die Sie von „Waldi 64“ bekamen, ist sehr richtig. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht raten, bzw, Ihnen keine bessere Antwort erteilen. Mietrechtlich kämem Sie auf keinen Fall weiter, da die Schwester keinerlei Verträge hat.

MfG
Maximilian123

Ihre Schwester wohnt in ihrer Wohnung illegal, d.h. ohne Mietvertrag. Mietvertrag und Melderecht haben nichts miteinander zu tun. Sie ist also nicht berechtigt, sich in der Wohnung aufzuhalten, auch wenn sie dort gemeldet ist.

Sie sollten die Schlösser austauschen der Wohnung, so dass sie nicht in die Wohnung kommt. Das sollten sie jedoch vorher schriftlich mit Nachweis ankündigen.

Im Notfall bleibt Ihnen immer noch der Gang zum Amtsgericht und dem Gerichtsvollzieher, der sie dann wegen illegalen Wohnens aus der Wohnung entfernt.

Hallo,

also ich würde das Schloß wechseln. Oder sich einfach mit der SChwester einigen. Sie haben Ihre Schwester doch Monatelange geduldet. mdf

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Das ist eine Familienangelegenheit. Da kann ich Ihnen auch nicht raten oder helfen. Da müssten Sie sich rechtsanwaltlich beraten lassen.
Bassauer

Moin,
das ist dann wohl eine Sache für den Rechtsanwalt, da hilft nur eine Räumungsklage.

Gruß connection

Hallo,

wie das abläuft, weiss ich auch nicht. Aber allein die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kann kein Bleiberecht begründen. Denn dagegen könnten Sie sich ja nicht wehren und jeder könnte sich damit ein Nutzungsrecht an Ihrer Wohnung sichern.
Wahrscheinlich bleibt nur die Räumungsklage aufgrund der Nutzung ohne Vertrag.

Viel Erfolg.