Ihr grundstück wird bestimmt mit angerechnet, aber wie es sich mit der diferntz verhält…
ich würde sagen, es wird auch der zeitwert was es heute wert ist angerechnet.
wünsch ihen alle gute
Guten Abend, ich habe vor 26 Jahren 380 m2 Grund geschenkt
bekommen, wird wahrscheinlich auf meinen Pflichtteil
angerechnet. Jetzt ergibt sich doch eine Differenz zwischen
damals und heute oder wie sehen sie das? Lg.
Bezüglich des geschenkten Hausgrundstücks besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch, der aber zweckmäßigerweise mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend gemacht werden sollte.
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> :Ihr grundstück wird bestimmt mit angerechnet, aber wie es sich
> :mit der diferntz verhält…
> :ich würde sagen, es wird auch der zeitwert was es heute wert
> :ist angerechnet.
> :wünsch ihen alle gute
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hallo barroyal
ich kann nur sagen, dass eine schenkung 10 jahre vor dem tode gemacht werden muss.aber wie das mit dem pflichtanteil aussieht, kann ich nicht sagen, sorry.
lg sicha
Hallo,
da kein weiteres Vermögen vorhanden war und ist, ist dieser Satz „dummes Zeug“. Der Notar hat da wohl einen üblichen Standartsatz übernommen.
Also, wie gesagt, die gesetzlichen Erben haben nach der verstorbenen Mutter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Anspruch verjährt drei Jahre ab Todesfall!
mfg
PB
Hallo
jetzt habe ich auch eine Liste im Interet gesehen, wo das Nissbrauchrecht sich auch abwohnt es wird mit der Miete und den Lebensalter der Person weniger wert,
suchen sie mal unter Wohnugsrecht Nissbrauchrecht.
sie werden nicht den normalen Pflichtteil bekommen!Und wenn dann noch Pflege vereinbart wurde wird es noch weniger.
Da haben Sie Quatsch gehört.
Die Eintragung im Grundbuch hat erstmal nichts mit dem Pflchtteilsanspruch zu tun.
Entscheidend ist, ob heir eine Schenkung vorliegt - dann könnte der Pflichtteilsergänzungsanspruch greifen.
Dass sollten Sie ggf. von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen lassen.