Schwester bekam Haus von Eltern, Pflichtanteil

Ihr grundstück wird bestimmt mit angerechnet, aber wie es sich mit der diferntz verhält…
ich würde sagen, es wird auch der zeitwert was es heute wert ist angerechnet.
wünsch ihen alle gute

Guten Abend, ich habe vor 26 Jahren 380 m2 Grund geschenkt
bekommen, wird wahrscheinlich auf meinen Pflichtteil
angerechnet. Jetzt ergibt sich doch eine Differenz zwischen
damals und heute oder wie sehen sie das? Lg.

Danke für die prompte Antwort, werden einen Anwalt aufsuchen, das wird wohl das beste sein.

Danke und lg.

Danke und gute Nacht.

Auf jeden Fall… und schnell, das wird bestimmt eine langwierige Sache. Wäre schön, wenn Sie mir vom Ergebnis berichten würden.
lg ninja

Danke für die prompte Antwort, werden einen Anwalt aufsuchen,
das wird wohl das beste sein.

Danke und lg.

Bezüglich des geschenkten Hausgrundstücks besteht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch, der aber zweckmäßigerweise mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend gemacht werden sollte.

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> :Ihr grundstück wird bestimmt mit angerechnet, aber wie es sich
> :mit der diferntz verhält…
> :ich würde sagen, es wird auch der zeitwert was es heute wert
> :ist angerechnet.
> :wünsch ihen alle gute
> ::

Danke und gute Nacht.

hallo barroyal
ich kann nur sagen, dass eine schenkung 10 jahre vor dem tode gemacht werden muss.aber wie das mit dem pflichtanteil aussieht, kann ich nicht sagen, sorry.
lg sicha

Hallo,
da kein weiteres Vermögen vorhanden war und ist, ist dieser Satz „dummes Zeug“. Der Notar hat da wohl einen üblichen Standartsatz übernommen.
Also, wie gesagt, die gesetzlichen Erben haben nach der verstorbenen Mutter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der Anspruch verjährt drei Jahre ab Todesfall!
mfg
PB

Hallo
jetzt habe ich auch eine Liste im Interet gesehen, wo das Nissbrauchrecht sich auch abwohnt es wird mit der Miete und den Lebensalter der Person weniger wert,
suchen sie mal unter Wohnugsrecht Nissbrauchrecht.
sie werden nicht den normalen Pflichtteil bekommen!Und wenn dann noch Pflege vereinbart wurde wird es noch weniger.

Danke und gute Nacht.

nein - Schenkung wird angerechnet - anwalt aufsuchen

nein der pflichtteil muß ausgezahlt werden, auch bei schenkung- ist bei mir jetzt so auch grundstück

Nach zehn Jahren ab Schenkung erst.

LG aus Stuttgart

herzlichen Dank für die Anfrage.

Da haben Sie Quatsch gehört.
Die Eintragung im Grundbuch hat erstmal nichts mit dem Pflchtteilsanspruch zu tun.
Entscheidend ist, ob heir eine Schenkung vorliegt - dann könnte der Pflichtteilsergänzungsanspruch greifen.

Dass sollten Sie ggf. von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen lassen.

Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de