Schwester vom neuen Hausbesitzer verlangt plötzlich meine Garage ... Was kann ich dagegen machen ?

Tach zusammen.

Ich habe folgendes Problem…
Ich Wohne seit 20 Jahren im Haus was mein Vater bis vor einem Jahr noch gehörte.
Damals habe ich von ihn das nutzungsrecht der Garage bekommen, die ich auch nicht extra bezahlen musste.

Nun hat mein Vater das Haus verkauft, und in der Oberen Etage ist jetzt die Schwester vom neuen Eigentümer eingezogen. Sie meinte jetzt plötzlich das sie die Verwalterin sei, und ich sofort die Garage räumen muss, weil das jetzt ihre sei.
Kann man mir denn so von jetzt auf gleich die Garage wegnehmen ?

Was steht denn im Kaufvertrag? Steht irgendwo irgendwas von deinem Garagen-Nutzungsrecht? Normalerweise gehört das Haus samt Garage den neuen Eigentümern.

Ich denke, das die Rechte die dein Vater dir eingeräumt hat nach dem Verkauf des Hauses nicht mehr gelten.
So könnte es durchaus sein, das die Neuen Besitzer, nach einräumen einer noch zu bestimmenden Kündigungsfrist Anspruch auf die Garage haben.

MfG kheinz

Was du dagegen machen kannst? Garnichts. Es sei denn, die Nutzung der Garage ist im Kaufvertrag geregelt. Ich hoffe, in diesem Vertrag ist wenigstens dein Wohnrecht geregelt. Sonst kannst du dir im schlimmsten Fall auch bald eine neue Wohnung suchen…

Hallo,

Gibt es möglicherweise einen Mietvertrag? Wenn ja, was steht da drin?

Gruß
Jörg Zabel

Von welchem Nutzungsrecht sprichst Du?:
Wohnrecht oder Nießbrauchrecht?

  1. Das Wohnrecht ist in § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches
    festgelegt. Es bezeichnet das Recht einer Person, das Haus oder einen Teil davon anstelle des Eigentümers zu bewohnen. In der Praxis wird es vor allem Familienangehörigen oder Lebensgefährten verliehen. Durch die Zustimmung der wohnberechtigten Person kann es wieder aufgehoben werden.

  2. Das Nießbrauchrecht verleiht einer dritten Person das Recht, die Nutzungen einer Immobilie zu ziehen (§ 1030 BGB). Diese Person ist quasi der wirtschaftliche Eigentümer des Hauses und erhält z.B. die Mieteinnahmen.

Beide Rechte werden durch eine Eintragung im Grundbuch verliehen und gelten bei einem Verkauf auch gegenüber dem neuen Eigentümer.

Hat dein Vater dieses „- Recht“ dir gegenüber notariell geregelt?
Oder hat er es dir nur mündlich zugesagt?
Sofern kein Eintrag im Grundbuch ist, kannst Du „dein Recht“ vergessen.

Wenn ein Mietvertrag besteht und die Garage darin enthalten ist, beschränkt sich alles auf das Mietrecht.

2 Like

Nun so liest es sich, als wurde die Nutzung der Garage geduldet und nicht vermietet. Die Duldung der Sache kann daher wieder entzogen werden. (wobei es auch Urteile gibt, die Besagen, dass dies nach einer Nutzungsdauer von 2 Jahren nicht mehr gehen soll, (LG Berlin GE 92, 989) )

Anderer seitz wäre es schön zu wissen, ob die für den Stellplatz separate Nebenkosten bezahlst, dann könnte man davon ausgehen, dass dieser in den Mietvertrag mit aufgenommen wurde.

Ansonsten leis mal den Text, ggf hilft er dir weiter:

Also die lage sieht wie folgt aus.

Ich bewohne die Wohnung seit 20 Jahren. Natürlich gibt es zu der Wohnung auch ein Mietvertrag. Nur zu der Garage nicht. Es war ja auch nicht nötig, da es mein Elternhaus war.

So nun wo das Haus verkauft worden ist, wohne ich da immer noch, zahle pünktlich meine Miete, und habe bis vor kurzen noch meine Garage nutzen können.

Jetzt ist aber vom neuen Eigentümer die Schwester ins Haus gezogen, und meinte plötzlich das sie jetzt die Hausverwalterin sei, und die Garage ab sofort ihr gehöre. Ich habe weder ein Schreiben vom Vermieter bekommen das seine Schwester jetzt Verwaltetin sei, oder das siw jetzt die Garage nutzen kann.

Hallo!

Ohne Hinweis im Mietvertrag kein Anspruch auf die Garage.
Haus wurde verkauft und der Mietvertrag so wie er war übernommen.
Nebenabsprachen mit dem Vater haben für den neuen Eigentümer keine Bedeutung.
Er kennt die ja nicht und muss die auch dann nicht beachten, wenn der Vater z.B. nachträglich bestätigt „Ja, mein Sohn durfte die Garage unentgeltlich nutzen“.
Auch der Vater hätte die Garage jederzeit zurückfordern können.
Und genau das macht jetzt der neue Eigentümer.

Nur, das geht nur schriftlich und nach Ankündigung, wer überhaupt dazu befugt ist.
Neuer Eigentümer muss im Grundbuch eingetragen sein und er muss die Schwester als Verwalterin bevollmächtigen. Dazu genügt ein Schriftstück.

Aber das sind Formalien, die schnell nachgeholt werden können.
Sicherlich hat man Dir mitgeteilt, dass ein neuer Eigentümer da ist, sicher überweist Du die Miete inzwischen auf ein neues Konto.
Also ist das alles Dir nicht unbekannt.

Also, die Garage bist Du los. Eine kurze Räumungsfrist ist aber angebracht, damit Du sie ausräumen kannst.

Frage doch an, ob Du die Garage nicht gegen Bezahlung nutzen kannst. Dann müsste man einen richtigen Mietvertrag darüber machen.
Biete von Dir aus doch eine angemessene Monatsmiete dafür an.

Mehr als ablehnen kann die Schwester nicht, aber vielleicht braucht sie sie ja für sich selbst.

MfG
duck313

1 Like

Wenn, wenn, … Darum geht die Frage nicht.
Und dann kann der neue Eigentümer den Mietvertrag kündigen. Bzw. Teil-Kündigung.
Dann nützt dem Fragesteller sein Nutzungsrecht gar nichts.
Im übrigen ging es in der Frage auch nicht um Mietrecht, sondern um Nutzungsrecht. Und nur darauf habe ich geantwortet, wenn ich mich recht erinnere!

Du hast von ‚Wohnrecht‘ und ‚Niesbrauch‘ gesprochen. Auch die beiden unterscheiden sich von einem Nutzungsrecht.

Und wenn die Garage zu einer Mietwohnung mitvermietet ist, wird das auch nichts mit einer Teilkündigung: http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_70847418/mietrecht-kein-separater-eigenbedarf-bei-mitvermieteter-garage.html

Nun - inzwischen weißt Du, dass es leider doch nötig gewesen wäre.

Richte Dich vorsichtshalber darauf ein, dass noch andere stillschweigend vereinbarten Punkte (Gartenbenutzung? Nebenkosten?) von nun an anders geregelt werden könnten.

Ich bin verblüfft.

  1. Wenn Du meine Antwort sorgfälltig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, das ich die Unterschiede erwähnt habe.
  2. Hat der Fragesteller nicht nach Mietrecht gefragt, sondern nach Nutzungsrecht. Und nur darauf habe ich geantwortet. Ist das so schwer zu verstehen?
  3. Ich empfehle dir die Frage und meine Antwort darauf zu lesen.

Genau. Und Nießbrauch und Wohnrecht sind davon genauso weit weg wie Mietrecht. Oder genauso nah dran. Jedenfalls ist aber Deine Argumentation damit unsinnig. Und genau darum ging es mir.

Und ich empfehle Dir, den Versuch zu starten, anderer Leute Antworten zu verstehen. Verblüffung ist kein Ersatz dafür.