Hallo!
Ohne Hinweis im Mietvertrag kein Anspruch auf die Garage.
Haus wurde verkauft und der Mietvertrag so wie er war übernommen.
Nebenabsprachen mit dem Vater haben für den neuen Eigentümer keine Bedeutung.
Er kennt die ja nicht und muss die auch dann nicht beachten, wenn der Vater z.B. nachträglich bestätigt „Ja, mein Sohn durfte die Garage unentgeltlich nutzen“.
Auch der Vater hätte die Garage jederzeit zurückfordern können.
Und genau das macht jetzt der neue Eigentümer.
Nur, das geht nur schriftlich und nach Ankündigung, wer überhaupt dazu befugt ist.
Neuer Eigentümer muss im Grundbuch eingetragen sein und er muss die Schwester als Verwalterin bevollmächtigen. Dazu genügt ein Schriftstück.
Aber das sind Formalien, die schnell nachgeholt werden können.
Sicherlich hat man Dir mitgeteilt, dass ein neuer Eigentümer da ist, sicher überweist Du die Miete inzwischen auf ein neues Konto.
Also ist das alles Dir nicht unbekannt.
Also, die Garage bist Du los. Eine kurze Räumungsfrist ist aber angebracht, damit Du sie ausräumen kannst.
Frage doch an, ob Du die Garage nicht gegen Bezahlung nutzen kannst. Dann müsste man einen richtigen Mietvertrag darüber machen.
Biete von Dir aus doch eine angemessene Monatsmiete dafür an.
Mehr als ablehnen kann die Schwester nicht, aber vielleicht braucht sie sie ja für sich selbst.
MfG
duck313