Schwiegerkinder (Kurzzeit)Pflege zahlen?

müssen schwiegerkinder eine (kurzzeit)pflege für die schwiegereltern bezahlen? die eigenen kinder haben kein einkommen und die enkel studieren zb noch.

nein, denn sie unterliegen nicht der Unterhaltsverpflichtung!

Doch! indirekt. Denn der Ehegatte ist direkter Verwandter der Schwiegereltern. Hier greift der § 1360 BGB.

Siehe auch das Urteil des BGH:
http://www.baczko.de/rechtsinformationen/unterhalt_f…

Gruß

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Danke, dies war mir bisher neu.

Gruß