vielleicht kann mir jemand helfen?
Die Mutter meines Mannes ist in Algerien geboren (damals französische Kolonie) und vor ca 40 Jahren nach Marokko ausgewandert, dort lebt sie seitdem „illegal“. Sie hat niemals einen Pass, weder den algerischen, französischen noch den marokkanischen beantragt.
Jetzt möchte sie uns jedoch in DL besuchen kommen und versucht seit zwei jahren verzweifelt einen Ausweis zu erhalten. Doch weder Algerien, Frankreich noch Marokko will ihr einen ausstellen.
Es existiert zwar eine Geburtsurkunde, aber keine Geburtsurkunde Ihrer Eltern und das scheint das Problem zu sein.
Weiß vielleicht jemand irgendeinen Rat oder Tipp an wen wir uns wenden können?
Es gibt doch soviele Normaden etc. in verschiedenen afrikanschen Ländern die sicherlich auch keine Geburtsurkunde geschweige denn einen Pass besitzen, haben denn auch diese Personen nie die Möglichkeit einen Ausweis zu erhalten?
Wie können wir vorgehen um die Oma unseres Sohnes für einen Besuch nach DL zu bringen?
In der Tat wirklich kompliziert und nicht sehr einfach.
Aber wenn man sich 40 Jahre „illegal“ aufhält ohne Pass oder Ausweis, dann muss man sich nicht wundern, wenn man nach so langer Zeit erhebliche Probleme bekommt und die Staaten die Unterstützung bei der Ausstellung von Identitätsnachweisen verweigern. Die Frage ist nun tatsächlich welche STaatsangehörigkeit sie denn überhaupt hat!? Nur für diese kann sie dann ensprechend Dokumente erhalten. aBer dies nach so langer Zeit nachzuweisen tatsächlich schwierig. Aber es gibt s.g. Reisedokumente für Staatenlose - sie sollte sich mal an die Deutsche Botschaft wenden.
Hier kommt dann sicherlich eine s.g. Verpflichtungserklärung auf Sie und Ihren Mann zu, damit Sie für Ihre Mutter dann finanziell gerade stehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Personen einreisen um Leistungen zu erhalten.
Ich hoffe ich konnte in der KÜrze weiterhelfen.
Schönes Wochenende.
PS: Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit gibt es zwei Grundprinzipien: Terretorialprinzip und Abstammungsprinzip. Also man erwirbt die Staatsangehörigkeit entweder durch die StaA der Mutter oder aufgrund wo man geboren ist. Ist Staatenabhängig. Nach meinem Wissen herrscht in Frankreich Terretorialprinzip, müsste also die französische haben. Wenn die Mutter Deutsche war, dann auch die Deutsche. Aber dies müsste separat geprüft werden.