wie ist das wohl: Einmal Schwiegersohn, immer Schwiegersohn?
Z.B. hier: Die Tochter stirbt, der nun verwitwete Schwiegersohn (?) heiratet erneut, wird von dieser Frau geschieden … und jetzt? Ist er noch der Schwiegersohn der Eltern, deren Tochter verstarb (sozusagen aus erster Ehe), also gewissermaßen doppelter Schwiegersohn aus beiden Ehen, oder gibt es dafür eine andere, treffendere und offizielle/korrekte Bezeichnung?
Hoffentlich kann man meine reichlich verworrene Fragestellung entwirren …
LG Gisela
Danke für die prompte Auskunft!
Man kann also zwar logischerweise nur einmal Sohn sein, aber „beliebig“ oft und auch gleichzeitig Schwiegersohn?!
LG Gisela
Hallo Gisela,
interessanter Gedanke. Aber was bedeutet dieses angeheiratete Verwandschaftsverhältnis - man hat sich gegenüber nicht mehr Rechten und Pflichen als gegenüber jeden anderen Menschen auch.
Das ist falsch! Rechtlich hat man durchaus was davon! Zum Beispiel hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht wenn einem Schwiegerverwandten etwas zur Last gelegt wird und man dazu nix sagen mag.