Liebe Experten,
wie ist das wohl: Einmal Schwiegersohn, immer Schwiegersohn?
Z.B. hier: Die Tochter stirbt, der nun verwitwete Schwiegersohn (?) heiratet erneut, wird von dieser Frau geschieden … und jetzt? Ist er noch der Schwiegersohn der Eltern, deren Tochter verstarb (sozusagen aus erster Ehe), also gewissermaßen doppelter Schwiegersohn aus beiden Ehen, oder gibt es dafür eine andere, treffendere und offizielle/korrekte Bezeichnung?
Hoffentlich kann man meine reichlich verworrene Fragestellung entwirren …
LG Gisela