Folgende Situation: Meine Freundin(Polin, seid knapp 4 Jahre in Deutschland, geschieden, alleinerziehend mit einem Kind, erhält Unterstützung durch die Arge) und ich (Vollzeitstelle, knapp über 1500€ netto, zahle unterhalt für ein Kind) wollen zusammenziehen.
Da ich über eine Arbeit verfüge und wir somit mit Kindergeld und Unterhalt für ihr Kind knapp über der Grenze für Unterstützung liegen, erhält Sie ja kein Geld von der Arge mehr.
Nun ist das Problem, das Sie dann ja keine Krankenversicherung mehr hier hat und sie dann auch mehr für die Ogata zahlen muss, weil es ja nichts mehr vom Amt gibt.
Sie will auch arbeiten gehen, aber das geht erst richtig, wenn wir zusammen wohnen, da die kleine dann von mir zur Schule gebracht werden muss.
Gibt es da wirklich keine Unterstützung von irgendwelchen Ämtern mehr?
ogata = ??
aküfi = abkuerzungsfimmel
Sehr hilfreiche Antwort
Ogata= offene Ganztages-Schule
Die Krankenkassenbeiträge würde die ARGE übernehmen bis zum Hartz IV-Niveau punktgenau.
Bei Feststellung des Bedarfs werden diese auch zu 100% übernommen.
Wenn Ihr gemeinsam bei Zahlung der Kassenbeiträge auch nur einen € über Hartz IV liegt, gibts keinen Cent. Da aber der Krankenkassenbeitrag bei ihr bei über 160 € liegen dürfte (Freiwillige Versicherung), könnte es sein, dass Ihr Anspruch habt auf Leistung von der ARGE bzw. Sozialamt.
Durchrechnen und evtl. einfach beantragen.
Wo liegt denn da die Grenze? Und wird da meine Unterhaltspflicht berücksichtigt? Uns hat mal eine Dame bei der Arge vor einiger Zeit nämlich gesagt, das wäre uninteressant
Das wäre ganz neu. Alle Einnahmen werden gegen alle Pflichtausgaben gegengerechnet, also auch Ihr Kindergeld, der Unterhalt den sie evtl. bezieht sowie andrerseits auch der Unterhalt, den Du zu bezahlen hast, sowie der Großteil der Miete. Ausgenommen sind Strom, Warmwasser und evtl.e Schuldentilgungen.
Deine Freundin hat Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, ich glaube eine Stunde pro Jahr oder auch mehr, lasst Euch da besser rechtskundig beraten. Ich hab keine Lust, was Falsches zu verbreiten. Ich bin kein Jurist, hab die Hartz IV- Ära lange hinter mir gelassen.
Das wünsch ich Euch auch.
Servus,
das könnte ein Wohngeld-Fall sein.
Schöne Grüße
MM
Wohngeld ist, soviel ich weis, niedriger.
Danke, aber wir bekommen kein Wohngeld für eine 80qm Wohnung die gerade mal 245€ kalt kostet
Dann sollten wir das mal tun. Danke
Hallo,
da sind mehrere Konstellationen denkbar:
- ein Zuschuss des Jobcenters zum Krankenversicherungsbeitrag, wenn der Satz für Alg II nur für maximal 170 Euro überschritten wird.
für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
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Wohngeld: Anspruch ist von der Miethöhe und dem Wohnort abhängig
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bei der Agentur für Arbeit kann sonst ggf. ein Anspruch auf Kindergeldzuschuss bestehen.
Gruß
RHW
Servus,
kannst Du das
bitte verständlich erklären? Niedriger als was?
Schöne Grüße
MM
In der Grundsicherung über SGB II ist das Wohngeld quai enthalten, also schon Bestandteil.
Wer statt der Grundsicherung nur Wohngeld beantragt , kriegt nur Wohngeld, und das ist i.d.R. geringer-
Und was gibt’s denn da überhaupt zu jammern und zu fordern ?
Servus,
Du hast vergessen, dass man, wenn man - so wie die in der Frage beschriebene Bedarfsgemeinschaft - sehr wohl Anspruch auf Wohngeld haben kann, auch wenn man keinen Anspruch auf ALG II hat.
Die Einkommensgrenzen dafür sind nämlich ganz andersten gelagert.
Das hat sich jetzt aber im gegebenen Fall erledigt, weil die Miete viel zu niedrig für Wohngeld ist.
Damit wird aber Deine These, Wohngeld sein nur eine Alternative zu ALG II oder anderen Leistungen der Grundsicherung, keinesfalls wahrer.
Schöne Grüße
MM
du solltest mal dringend dein verhalten gegenüber denjenigen überdenken, die dir vielleicht helfen könnten. man sollte sie evt. dazu motivieren und nicht beleidigen. ein benehmen wie eine offene hose ist vielleicht nicht ganz das richtige für die motivation, findest du nicht?
aber ist natürlich deine sache.