Servus, Grüße und Hallo!
Meine Freundin (24) ist seit ihrem 15 Lebensjahr Halbwaise. Nach einer in Deutschland nicht anerkannten Ausbildung zur Visagistin in Frankreich macht sie nun ihr Abitur an einer Volkshochschule in Dresden. Das Abi wird vom Arbeitsamt nicht getragen, sie zahlt die monatlichen Kosten von 150 Euro selbst.
Ihr Vater lebt noch, verweigert allerdings die Unterhaltszahlung mit der Aussage, dass er nicht mehr unterhaltspflichtig sei. Halbwaisenrente bezieht sie auch nicht. Sie wohnte bisher in einer WG mit einer Freundin zur Untermiete. Drücken wir es mal so aus: Durch widrige Umstände muss meine Freundin nun schleunigst dort ausziehen, braucht also fix eine neue Übernachtungsmöglichkeit.
Soviel zur Situation. Nun die Fragen:
a) Ist der Vater noch unterhaltspflichtig?
b) Wie steht’s mit der Halbwaisenrente?
c) Wie schnell geht das mit der Agentur für Arbeit und einer neuen Wohnung? Gibt es da so etwas wie ein „beschleunigtes Verfahren“, und wenn ja wie geht das?
Vielen Dank im Voraus schon einmal für die Antworten =)
MfG
Stefan
a) Ist der Vater noch unterhaltspflichtig?
Normalerweise bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.
Wie die sache aussieht, wenn man im Ausland eine Ausbildung macht, die in D nicht anerkannt wird, weiß ich nicht.
b) Wie steht’s mit der Halbwaisenrente?
Da sollte sie mal bei einer Beratungsstelle des zuständigen Rententrägers nachfragen, oder sich an das Versicherungsamt der Stadtverwaltung ihres Wohnortes wenden. Die können ihr das sagen.
c) Wie schnell geht das mit der Agentur für Arbeit und einer
neuen Wohnung? Gibt es da so etwas wie ein „beschleunigtes
Verfahren“, und wenn ja wie geht das?
Die ARGE vermittelt keine Wohnungen. Die müsste sie sich schon selbst suchen. Wovon lebt deine Freundin denn bisher? Wovon bezahlt sie das Schulgeld?
Gruß
Nelly
Mein Frauchen lebt gerade von Harzt IV, arbeitet nebenbei auf 165 Euro Basis um die Schulgebühr zahlen zu können. Klar vermittelt das Arbeitsamt keine Wohnungen, aber die müssen doch den Mietvertrag anerkennen, also dass die die Miete zahlen, etc. Bei meinem Frauchen sieht das finanziell logischerweise nicht so sonderlich gut aus, und eine Wohnung erstmal so zu nehmen bis das Arbeitsamt zahlt, liegt nicht im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten…
Hi,
dann sollte sie bei der ARGE nachfragen, wie teuer die Wohnung sein darf, sich eine entsprechende Wohnung suchen, sich eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen und damit bei der ARGE die Zustimmung zur Anmietung beantragen.
Gruß
Nelly
Ihr Vater lebt noch, verweigert allerdings die
Unterhaltszahlung mit der Aussage, dass er nicht mehr
unterhaltspflichtig sei. Halbwaisenrente bezieht sie auch
nicht. :
a) Ist der Vater noch unterhaltspflichtig?
hi, grds. ist der vater natürlich zu unterhaltsleistungen verpflichtet; dies ergibt sich direkt aus dem BGB. aufgrund der tatsache, dass eine ausbildung durchgeführt wird, gehen wir mal davon aus, dass o. g. person jedenfalls nicht in der lage ist, sich selbst zu unterhalten. ob der vater auf der anderen seite allerdings aufgrund seiner eigenen einkünfte in der lage ist, diesen zu erbringen, bliebe zu klären. in jedem fall sollte o. g. person ihren vater verklagen. dazu dürfte ein einfacher antrag beim zuständigen amtsgericht zur feststellung eines unterhaltstitel ausreichen.
Nach Paragraph 22 SGB stehen einer Einzelperson bis zu 360 € monatlicher Wohnkostenzuschuss zu, alles drüber wird entweder nicht genehmigt oder nicht bezahlt (asser in Härtefällen).
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