Schwieriger Fall - Private KV

Hallo!

Ich wende mich mit einer Frage an Dich/Euch, die eigentlich meinen Vater betrifft, der derzeit eine Aufnahme in eine private KV anstrebt.

Nachdem er als Beamter von der gesetzlichen KV ausgetreten und privat versichert war, kündigte ihm diese private KV wegen Depressionen und fehlender Beitragszahlungen (das war vor etwa 10 Jahren). Danach wurde er - bei einer anderen privaten KV - wieder aufgenommen, allerdings wiederum nur bis zum Punkt seiner Zahlungsunfähigkeit.

Mittlerweile ist mein Vater 60, nach einer Therapie im Jahre 2000 wieder kerngesund und hat seine Depressionen hinter sich gelassen. Dies bestätigen nicht nur Ärzte, sondern auch sein berufliches Umfeld: er ist Professor, hält wieder Vorlesungen und nimmt wieder an Konferenzen teil.

Das klingt zwar für mich und alle Beteiligten gut - allerdings anscheinend nicht für die privaten Krankenkassen. Mein Vater hat derzeit - über die Leistungen der Beihilfe für Beamte - keine private Krankenversicherung, wir suchen beide nach einer Möglichkeit für ihn. Nun meine Fragen:

  1. Gibt es private Krankenversicherungen, an die mein Vater sich wenden kann?

  2. Wenn nicht in Deutschland, vielleicht in anderen Ländern Europas?

  3. Gibt es eine Ausschlussklausel in den Versicherungsverträgen? Dann könnte man das Thema „Depressionen“ aus dem Versicherungsvertrag heraushalten und nur für andere Krankheiten den Vertrag abschließen.

  4. Gibt es Gesetze die besagen, dass mein Vater wieder in eine KV aufgenommen werden MUSS?

Ich hoffe sehr, Du/Ihr kannst/könnt mir weiterhelfen. Denn es wäre schade, nach der Gesundung meines Vaters nun an dieser Stelle scheitern zu müssen.

Vielen, vielen Dank.

Tom

hallo Tom

  1. Gibt es private Krankenversicherungen, an die mein Vater
    sich wenden kann?

Genügend…das Problem ist hier die Zahlungsmoral Deines Vaters. Er wurde bisher wegen extremen Zahlungsrückstand von der Versicherung gekündigt - nicht wegen seiner Krankheit.

  1. Wenn nicht in Deutschland, vielleicht in anderen Ländern
    Europas?

Voresrt noch nicht, bzw. es soll welche geben. Doch da wäre ich sehr vorsichtig. Da gibt es ganz geneine Fallen. die Engländer haben da Tarife, da stehen Dir die Haare zu Berge.

  1. Gibt es eine Ausschlussklausel in den
    Versicherungsverträgen? Dann könnte man das Thema
    „Depressionen“ aus dem Versicherungsvertrag heraushalten und
    nur für andere Krankheiten den Vertrag abschließen.

Das ist gar nicht nötig! Dein Vater braucht nur ein attest vom behandelnden Arzt, dass die Krankheit überstanden ist. Aber auch Ausschluss ist möglich.

  1. Gibt es Gesetze die besagen, dass mein Vater wieder in eine
    KV aufgenommen werden MUSS?

Gab es für Beamte. Muss mal nachfragen, was daraus geworden ist.
Grüße
Raimund

Antwort
Hallo Raimund,

es gibt einen Kontrahierungszwang für Beamte. Das heißt, theoretisch müsste ihn jede nehmen.

Das Problem ist, sie können die Aufnahme wegen der Zahlungsmoral verweigern… nicht aber wegen der Krankenakte.

Gruß
Marco

hallo Marco,
das ist schon richtig… nur dürfen die einen Risikozuschlag verlangen. Was dann einer Ablehnung gleichkommt.
Aber wie gesagt, die größte Hürde ist die Zahlungsmoral.
Grüße
Raimund