Hallo Zusammen!
Erst seit kurzer Zeit verfolge ich dieses Forum und finde es großartig.
Vielleicht kann mir jemand zum Thema „schwieriger Hausverwalter“ weiterhelfen.
In der letzten Eigentümerversammlung hat der bestallte Hausverwalter die Rolle der versammelten Eigentümer durch das WohnungseigentumsG als „Stimmvieh“ bezeichnet.
Bei unangenehmen Fragen/Stellungnahmen zu seiner Arbeit entzog er in der letzten Eigentümerversammlung einem Eigentümer ohne weitere Begründung mehrfach das Wort.
Und es folgte die Aussage: „Wenn mich der und der Eigentümer anruft, dann reagiere ich nicht, bei anderen reagiere ich sofort.“
Es sei noch erwähnt, dass einige Eigentümer mit dem Verwalter enger verbunden sind und die Mehrheit stellen. Eine ordentliche Abwahl ist damit unmöglich.
Meine Fragen wären:
Wie ist ein solches Verhalten in der Eigentümerversammlung rechtlich zu bewerten?
Wäre das ein Grund zur fristlosen Entlassung?
Was könnte ich allgemein tun, um einem selbstherrlichen Verwalter die Grenzen zu zeigen?
Ist man als einzelner Eigentümer einem solch selbstherrlichen Verhalten wirklich schutzlos ausgeliefert (bisher sind alle Aktivitäten dieses Verhalten zum Ende zu bringen gescheitert)?
Wer kennt einen guten auf Eigentumsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Hessen (Frankfurt, Hanau, Friedberg, Rhein-Main-Gebiet)?
Ich bin für jede Anregung dankbar. Vielleicht gibt es ja auch den ein oder anderen „Leidensgenossen/in“, der Interesse an einem persönlichen Austausch hat.
Herzlichen Dank im Voraus.
Peter
[email protected]